Meine Sachen
Trag ein, was zu dir gehört — der Rest rechnet sich. Module leuchten auf, sobald die Sache da ist.
Mein Jahr auf einen Blick
Steuer = progressive Einkommensteuer (Job + Vermietung, inkl. Soli/KiSt) + Abgeltungsteuer auf das Depot. Vermögen netto = angelegte Bestände + Eigenheim − Restschuld. Lebens-Netto (Barwert) = heutiger Wert deines Netto-Einkommens bis zur Rente (Standard-Annahmen). Alles gerundet.
Barwert deines Netto-Einkommens bis zur Rente — in heutigem Geld
Entspricht ≈ 4.536 €/Monat (verstetigt) über 26 Jahre. Summe nominal-real: 1.418.707 €.
Inflation & Diskontsatz stellst du oben global ein — sie gelten auch fürs Depot, damit die Barwerte vergleichbar bleiben.
| Jahr | Alter | Brutto (real) | Netto (real) |
|---|---|---|---|
| 2026 | 41 | 75.000 € | 51.582 € |
| 2031 | 46 | 76.856 € | 52.749 € |
| 2036 | 51 | 78.759 € | 53.937 € |
| 2041 | 56 | 80.708 € | 55.148 € |
| 2046 | 61 | 82.706 € | 56.383 € |
| 2051 | 66 | 84.753 € | 57.642 € |
Prognose nach heutigem Steuerrecht, real fortgeschrieben (verifizierte SV + § 32a-Tarif 2026). Lohnsteigerung, Inflation und Diskontsatz sind einstellbare Annahmen, keine Steuer-Fakten. Jahres-Einkommensteuer (keine Steuerklasse). Ohne weitere Werbungskosten/Dienstwagen. Orientierung, keine Steuerberatung.
Hintergrund — die geprüften §§
Werbungskosten bis 1.230 € zieht das Finanzamt automatisch ab — erst darüber lohnt der Einzelnachweis.
§ 9a S. 1 Nr. 1a EStG · Stand VZ 2024 & 2025Für jeden überwiegend zu Hause gearbeiteten Tag — auch ohne separates Arbeitszimmer (max. ~210 Tage).
§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG · Stand VZ 2024 & 2025Je Arbeitstag und Entfernungs-Kilometer (einfache Strecke), Höchstbetrag i. d. R. 4.500 €/Jahr. Seit VZ 2026 einheitlich 0,38 €/km ab dem 1. km (Steueränderungsgesetz 2025).
§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG · Stand ab VZ 2026 (StÄndG 2025, BGBl. 2025 I Nr. 363)Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an (pro Person).
§ 32a EStG · Stand 2025 bzw. 2026Kapitalerträge bis hierhin steuerfrei — Freistellungsauftrag bei der Bank stellen.
§ 20 Abs. 9 EStG · Stand seit VZ 2023Mini-Pauschale; in der Praxis fast immer durch echte Vorsorgeaufwendungen/Spenden überschritten.
§ 10c EStG · Stand VZ 2024 & 2025Jeder Hebel ± 1 % um deine Annahmen — sortiert nach Wirkung auf den Barwert.
Basis = 1.243.931 €. Inflation & Diskontsatz stellst du oben global ein, Lohnwachstum im Job-Regler. Es ändern sich nur Annahmen — das verifizierte Steuerrecht (§ 32a, SV) bleibt fix.
Kindergeld für 2 Kinder — 259 €/Monat je Kind (§ 66)
Bei deinem Einkommen ist das Kindergeld günstiger — du behältst es.
Du bekommst nie beides — das Finanzamt prüft automatisch und nimmt das Günstigere (§ 31). Kinderbetreuungskosten (Kita/Hort, Kind < 14) sind zusätzlich zu 80 % als Sonderausgaben absetzbar, max. 4.800 € je Kind (§ 10 Abs. 1 Nr. 5).
Kindergeld 259 €/Monat (§ 66) · Kinderfreibetrag + BEA 9.756 €/Kind & Elternpaar (§ 32 Abs. 6) · Günstigerprüfung § 31 — alle zweifach gegen die Primärnorm geprüft (Stand 2026). Berechnet auf dein Haushalts-zvE (Zusammenveranlagung, Splitting). Keine Steuerberatung.
Hintergrund — die geprüften §§
Einheitlich pro Kind, unabhängig von der Kinderzahl (seit 2023 kein Staffelbetrag mehr). Wird automatisch ausgezahlt; die Erhöhung 2026 (+4 € auf 259 €) kommt ohne neuen Antrag.
§ 66 EStG · Stand 2025 = 255 €, 2026 = 259 €/MonatSumme aus Kinderfreibetrag (sächliches Existenzminimum) und BEA-Freibetrag (Betreuung/Erziehung/Ausbildung), je Kind und Elternpaar. 2025 = 6.672 € + 2.928 €, 2026 = 6.828 € + 2.928 €. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Freibetrag oder Kindergeld günstiger ist (§ 31).
§ 32 Abs. 6 EStG · Stand VZ 2025 & 2026Du bekommst nie beides: Entweder behältst du das Kindergeld — oder das Finanzamt zieht den Kinderfreibetrag ab und rechnet das Kindergeld gegen. Bei höheren Einkommen ist der Freibetrag meist günstiger; die Prüfung läuft automatisch in der Veranlagung.
§ 31 EStG · Stand VZ 2024 & 2025Betreuungskosten (Kita, Tagesmutter, Hort) für Kinder unter 14 sind als Sonderausgaben absetzbar: ab VZ 2025 zu 80 %, höchstens 4.800 € je Kind (bis 2024: zwei Drittel, max. 4.000 €). Voraussetzung: Rechnung + unbare Zahlung. Nicht absetzbar: Nachhilfe, Sport, Verpflegung.
§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG · Stand ab VZ 2025 (Jahressteuergesetz 2024)Zusätzlicher Freibetrag für echte Alleinerziehende mit haushaltszugehörigem Kind (Steuerklasse II): 4.260 € für das erste, je 240 € für jedes weitere Kind. Voraussetzung: keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen erwachsenen Person.
§ 24b EStG · Stand VZ 2024 & 2025Für ein volljähriges Kind in Berufsausbildung, das auswärts untergebracht ist und für das noch Kindergeld/Kinderfreibetrag besteht, gibt es 1.200 € je Jahr (zeitanteilig pro Monat). Grundsätzlich hälftig je Elternteil.
§ 33a Abs. 2 EStG · Stand VZ 2024 & 2025Kita, Tagesmutter, Hort: 80 % der Betreuungskosten sind als Sonderausgaben absetzbar — höchstens 4.800 € je Kind unter 14 Jahren.
§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG (zweifach gegen den Gesetzeswortlaut geprüft, Stand 2026-06-16): 80 % der Aufwendungen, höchstens 4.800 €/Kind (seit 2025; vorher 2/3 / 4.000 €), Kind unter 14 (oder behindert). Voraussetzung: Rechnung + Überweisung (keine Barzahlung), reine Betreuung. Orientierung, keine Steuerberatung.
Dein Eigenkapital heute — Marktwert minus Restschuld
In 26 Jahren: Wert 803.241 € − Restschuld 68.682 € = 734.559 € (Barwert heute: 340.611 €).
Statt 1.400 €/Monat Miete wohnst du im Eigenen — über 26 Jahre ein Wohnvorteil von 108.243 €(Barwert, nach Zins & Tilgung). Im Alter senkt das deine Lebenskosten spürbar — passe sie bei „Reicht meine Rente?" entsprechend an.
Verkauf steuerfrei: Ein durchgehend selbstgenutztes Eigenheim — oder eines, das im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst bewohnt wurde — ist vom privaten Veräußerungsgeschäft ausgenommen, steuerfrei ohne 10-Jahres-Frist (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG, zweifach gegen die Primärnorm geprüft). Reines Finanz-Modell; Tilgung, Wertsteigerung, Vergleichsmiete und Diskont sind Annahmen. Keine Steuerberatung.
Hintergrund — die geprüften §§
Im Gesetz (§ 11 GrEStG) stehen nur 3,5 %; die Bundesländer legen über die Grundgesetz-Öffnungsklausel eigene Sätze fest (3,5–6,5 %). Die hier verwendeten Landessätze sind auf Stand 06/2026 recherchiert (Landesrecht/BMF-Übersicht, zweifach gegengeprüft) — bitte vor dem Kauf beim Notar/Finanzamt bestätigen, da die Länder die Sätze ändern.
Landesrecht (Öffnungsklausel Art. 105 GG) · Bundessatz § 11 GrEStG = 3,5 % · Stand Stand 2026-06-16 (Landesrecht)Liegt der für die Steuer maßgebende Wert unter 2.500 €, ist der Erwerb steuerfrei. Echte Freigrenze: ab 2.500 € ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
§ 3 Nr. 1 GrEStG · Stand Rechtsstand 2026Keine Grunderwerbsteuer fällt an beim Erwerb zwischen Ehegatten/Lebenspartnern, zwischen Verwandten in gerader Linie (Eltern–Kinder, auch Stief-/Schwiegerkinder) sowie bei Erwerb von Todes wegen oder Schenkung (dort greift Erbschaft-/Schenkungsteuer). Einen allgemeinen Freibetrag für Eigennutzer/Erstkäufer gibt es bundesweit nicht.
§ 3 Nr. 2/4/6 GrEStG · Stand Rechtsstand 2026bleiben dir zum Sparen & Anlegen
Sparquote 27 % deines verfügbaren Einkommens.
- Netto nach Steuern (Job/Vermietung)
- 51.582 €
- + Kindergeld / Kinderbonus (§ 31)
- 6.216 €
- Verfügbar pro Jahr (nach Steuern)
- 57.798 €
- − Lebenskosten
- 42.000 €
- = Sparfähigkeit pro Jahr
- 15.798 €
Barwert deines gesamten Vermögens — alle deine Bausteine in heutigem Geld zusammengefasst
Inflation und Diskontsatz je ± 1 % um deine Annahmen.
Zusammensetzung auf Basis deiner gespeicherten Werte (Tilgung 2 %, Wertsteigerung 2 %, Sparrate 0 € — wie in den Einzel-Ansichten voreingestellt). Es ändern sich nur Annahmen; das verifizierte Steuerrecht bleibt fix.
Abfindung bei Kündigung: Die Fünftelregelung glättet die Steuer-Progression. Gib dein laufendes zu versteuerndes Einkommen (ohne Abfindung) und die Abfindung ein.
§ 34 Abs. 1 EStG (zweifach gegen den Gesetzeswortlaut geprüft, Stand 2026-06-16): Steuer = 5 × Unterschiedsbetrag. Abfindung = außerordentliche Einkunft (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 24 Nr. 1). Voraussetzung: zusammengeballter Zufluss in einem Jahr. Seit 2025 nur noch über die Steuererklärung (nicht mehr auf dem Lohnzettel). Rechnet mit dem verifizierten § 32a-Tarif. Orientierung, keine Steuerberatung.
Elterngeld, Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Krankengeld sind steuerfrei — heben aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen (Progressionsvorbehalt). Das führt oft zur Nachzahlung. Gib dein steuerpflichtiges Einkommen und die steuerfreien Leistungen ein.
§ 32b EStG (zweifach gegen den Gesetzeswortlaut geprüft): besonderer Steuersatz = Einkommensteuer auf (zvE + Leistungen) geteilt durch (zvE + Leistungen), angewandt auf das tatsächliche zvE. Erfasst u. a. Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken-, Mutterschaftsgeld und Elterngeld (§ 32b Abs. 1 Nr. 1). Setzt voraus, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereits gegen den Arbeitslohn verbraucht ist (Regelfall bei Beschäftigten). Satz auf 4 Dezimalstellen gerundet (Verwaltungspraxis R 32b EStR — nicht Gesetzeswortlaut). Rechnet mit dem verifizierten § 32a-Tarif. Orientierung, keine Steuerberatung.
Was ein Wegzug für deine Bestände auslöst — nach geltendem deutschen Recht:
Für in Deutschland ausgeübte/verwertete Tätigkeit bleibt es bei beschränkter Steuerpflicht; Arbeitslohn aus dem Zielland wird dort besteuert (DBA entscheidet).
§ 49 Abs. 1 Nr. 4 EStGWohin? Wähl ein Land auf dem Globus oder der Karte — so wird dein Depot dort als Privatperson besteuert, im Vergleich zur deutschen Abgeltungsteuer.
Achtung: § 2 AStG (erweiterte beschränkte Steuerpflicht) — Niedrigsteuerland, DE kann bis 10 Jahre weiter besteuern.
VAE / Dubai: PwC Tax Summaries · VAE · Stand 2025/2026. Ausländische Quelle (PwC / offizielle Behörde), zweifach geprüft — keine deutsche Primärnorm. Standard-Resident-Satz; Sonderregime separat. Keine Steuerberatung.
Hast du eine GmbH-/Kapitalgesellschafts-Beteiligung ≥ 1 %? Dann löst der Wegzug die Wegzugsteuer (§ 6 AStG) aus — eine fiktive Veräußerung deiner Anteile. Rechne sie hier durch:
Verifizierte §§ 6 AStG / 17 EStG / 199–203 BewG. Gemeiner Wert als vereinfachtes Ertragswertverfahren (Schätzung). Steuer entfällt bei nur vorübergehender Abwesenheit + Rückkehr binnen 7 (max. 12) Jahren (§ 6 Abs. 3). Modellrechnung, kein Steuerbescheid.
Was passiert, wenn du dein Vermögen vererbst oder verschenkst? Wähl, an wen — der Freibetrag (§ 16) und der Steuersatz (§ 19) hängen vom Verwandtschaftsverhältnis ab.
Erbschaft-/Schenkungsteuer — 180.000 € kommen an
Freibetrag 400.000 € (§ 16, Steuerklasse I) → steuerpflichtig 0 € · Satz 0 %.
Der Freibetrag lebt alle 10 Jahre neu auf (§ 14). Schon bei 2 Tranchen sinkt die Steuer spürbar — zieh den Regler.
§§ 16/19/14 ErbStG, zweifach gegen die Primärnorm geprüft. Vollmengenstaffel mit Härteausgleich (§ 19 Abs. 3). Ohne sachliche Verschonungen (Betriebsvermögen, selbstgenutztes Familienheim) — die können die Steuer weiter senken. Modellrechnung, keine Steuerberatung.
Hintergrund — die geprüften §§
Enkel haben einen Freibetrag von 200.000 € pro schenkender Großelternperson. Ist das verbindende Kind bereits verstorben, gilt der Kinder-Freibetrag von 400.000 €. Alle 10 Jahre neu nutzbar (§ 14 ErbStG).
§ 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG · Stand VZ 2024 & 2025