Codex, Datenstand, Demo (intern) — im Aufbau
Demo-Modus — fiktive Beispiel-Personen, keine echten Daten. Wechsle unten Persona oder Fläche.
Familie Becker · Eigenheim
Verheiratet, 2 Kinder, eigenes Haus — Splitting, Kindergeld und Wohnvorteil zusammen.

Meine Sachen

Trag ein, was zu dir gehört — der Rest rechnet sich. Module leuchten auf, sobald die Sache da ist.

Ich · Jg. 1985, verheiratet

Mein Jahr auf einen Blick

Steuer dieses Jahr
9.084 €
Zum Sparen / Monat
1.317 €
Vermögen (netto)
180.000 €
Lebens-Netto (Barwert)
1.243.931 €

Steuer = progressive Einkommensteuer (Job + Vermietung, inkl. Soli/KiSt) + Abgeltungsteuer auf das Depot. Vermögen netto = angelegte Bestände + Eigenheim − Restschuld. Lebens-Netto (Barwert) = heutiger Wert deines Netto-Einkommens bis zur Rente (Standard-Annahmen). Alles gerundet.

Gemeinsame Annahmen — gelten für alle Barwerte (Job & Depot), damit sie vergleichbar sind.
Mein Job
Netto bis zur Rente, in Barwert
1.243.931 €

Barwert deines Netto-Einkommens bis zur Rente — in heutigem Geld

Entspricht ≈ 4.536 €/Monat (verstetigt) über 26 Jahre. Summe nominal-real: 1.418.707 €.

Inflation & Diskontsatz stellst du oben global ein — sie gelten auch fürs Depot, damit die Barwerte vergleichbar bleiben.

JahrAlterBrutto (real)Netto (real)
20264175.000 €51.582 €
20314676.856 €52.749 €
20365178.759 €53.937 €
20415680.708 €55.148 €
20466182.706 €56.383 €
20516684.753 €57.642 €

Prognose nach heutigem Steuerrecht, real fortgeschrieben (verifizierte SV + § 32a-Tarif 2026). Lohnsteigerung, Inflation und Diskontsatz sind einstellbare Annahmen, keine Steuer-Fakten. Jahres-Einkommensteuer (keine Steuerklasse). Ohne weitere Werbungskosten/Dienstwagen. Orientierung, keine Steuerberatung.

Hintergrund — die geprüften §§
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €

Werbungskosten bis 1.230 € zieht das Finanzamt automatisch ab — erst darüber lohnt der Einzelnachweis.

§ 9a S. 1 Nr. 1a EStG · Stand VZ 2024 & 2025
Homeoffice-Pauschale6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr

Für jeden überwiegend zu Hause gearbeiteten Tag — auch ohne separates Arbeitszimmer (max. ~210 Tage).

§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG · Stand VZ 2024 & 2025
Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)0,38 €/km ab dem 1. km (ab VZ 2026)

Je Arbeitstag und Entfernungs-Kilometer (einfache Strecke), Höchstbetrag i. d. R. 4.500 €/Jahr. Seit VZ 2026 einheitlich 0,38 €/km ab dem 1. km (Steueränderungsgesetz 2025).

§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG · Stand ab VZ 2026 (StÄndG 2025, BGBl. 2025 I Nr. 363)
Grundfreibetrag12.096 € (2025) · 12.348 € (2026)

Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an (pro Person).

§ 32a EStG · Stand 2025 bzw. 2026
Sparer-Pauschbetrag1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung)

Kapitalerträge bis hierhin steuerfrei — Freistellungsauftrag bei der Bank stellen.

§ 20 Abs. 9 EStG · Stand seit VZ 2023
Sonderausgaben-Pauschbetrag36 € (72 € bei Zusammenveranlagung)

Mini-Pauschale; in der Praxis fast immer durch echte Vorsorgeaufwendungen/Spenden überschritten.

§ 10c EStG · Stand VZ 2024 & 2025
Was bewegt dein Lebens-Netto am stärksten?

Jeder Hebel ± 1 % um deine Annahmen — sortiert nach Wirkung auf den Barwert.

Diskontsatz2 %4 %
wie stark spätere Jahre heute weniger zählen
320.866 €
1.097.841 €1.418.707 €
Lohnwachstum1,5 %3,5 %
wie schnell dein Brutto über die Jahre steigt
268.434 €
1.118.758 €1.387.192 €
Inflation1 %3 %
frisst reales Lohnwachstum, hebt aber den realen Diskont
53.073 €
1.217.387 €1.270.460 €

Basis = 1.243.931 €. Inflation & Diskontsatz stellst du oben global ein, Lohnwachstum im Job-Regler. Es ändern sich nur Annahmen — das verifizierte Steuerrecht (§ 32a, SV) bleibt fix.

Meine Kinder
Kindergeld vs. Kinderfreibetrag — die Günstigerprüfung (§ 31)
518 €/Monat

Kindergeld für 2 Kinder259 €/Monat je Kind (§ 66)

Bei deinem Einkommen ist das Kindergeld günstiger — du behältst es.

Kindergeld (Auszahlung)
6.216 €/Jahr
Steuerersparnis Kinderfreibetrag
5.160 €/Jahr

Du bekommst nie beides — das Finanzamt prüft automatisch und nimmt das Günstigere (§ 31). Kinderbetreuungskosten (Kita/Hort, Kind < 14) sind zusätzlich zu 80 % als Sonderausgaben absetzbar, max. 4.800 € je Kind (§ 10 Abs. 1 Nr. 5).

Kindergeld 259 €/Monat (§ 66) · Kinderfreibetrag + BEA 9.756 €/Kind & Elternpaar (§ 32 Abs. 6) · Günstigerprüfung § 31 — alle zweifach gegen die Primärnorm geprüft (Stand 2026). Berechnet auf dein Haushalts-zvE (Zusammenveranlagung, Splitting). Keine Steuerberatung.

Hintergrund — die geprüften §§
Kindergeld255 €/Monat (2025) · 259 €/Monat (2026)

Einheitlich pro Kind, unabhängig von der Kinderzahl (seit 2023 kein Staffelbetrag mehr). Wird automatisch ausgezahlt; die Erhöhung 2026 (+4 € auf 259 €) kommt ohne neuen Antrag.

§ 66 EStG · Stand 2025 = 255 €, 2026 = 259 €/Monat
Kinderfreibetrag (+ BEA-Freibetrag)9.600 € (2025) · 9.756 € (2026) je Elternpaar

Summe aus Kinderfreibetrag (sächliches Existenzminimum) und BEA-Freibetrag (Betreuung/Erziehung/Ausbildung), je Kind und Elternpaar. 2025 = 6.672 € + 2.928 €, 2026 = 6.828 € + 2.928 €. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Freibetrag oder Kindergeld günstiger ist (§ 31).

§ 32 Abs. 6 EStG · Stand VZ 2025 & 2026
Günstigerprüfung Kindergeld vs. FreibetragFinanzamt wählt automatisch das Günstigere

Du bekommst nie beides: Entweder behältst du das Kindergeld — oder das Finanzamt zieht den Kinderfreibetrag ab und rechnet das Kindergeld gegen. Bei höheren Einkommen ist der Freibetrag meist günstiger; die Prüfung läuft automatisch in der Veranlagung.

§ 31 EStG · Stand VZ 2024 & 2025
Kinderbetreuungskosten (Sonderausgabe)ab 2025: 80 % / max. 4.800 € je Kind

Betreuungskosten (Kita, Tagesmutter, Hort) für Kinder unter 14 sind als Sonderausgaben absetzbar: ab VZ 2025 zu 80 %, höchstens 4.800 € je Kind (bis 2024: zwei Drittel, max. 4.000 €). Voraussetzung: Rechnung + unbare Zahlung. Nicht absetzbar: Nachhilfe, Sport, Verpflegung.

§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG · Stand ab VZ 2025 (Jahressteuergesetz 2024)
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende4.260 € + 240 € je weiterem Kind

Zusätzlicher Freibetrag für echte Alleinerziehende mit haushaltszugehörigem Kind (Steuerklasse II): 4.260 € für das erste, je 240 € für jedes weitere Kind. Voraussetzung: keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen erwachsenen Person.

§ 24b EStG · Stand VZ 2024 & 2025
Ausbildungsfreibetrag1.200 € je auswärts wohnendes Kind in Ausbildung

Für ein volljähriges Kind in Berufsausbildung, das auswärts untergebracht ist und für das noch Kindergeld/Kinderfreibetrag besteht, gibt es 1.200 € je Jahr (zeitanteilig pro Monat). Grundsätzlich hälftig je Elternteil.

§ 33a Abs. 2 EStG · Stand VZ 2024 & 2025

Kita, Tagesmutter, Hort: 80 % der Betreuungskosten sind als Sonderausgaben absetzbar — höchstens 4.800 € je Kind unter 14 Jahren.

§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG (zweifach gegen den Gesetzeswortlaut geprüft, Stand 2026-06-16): 80 % der Aufwendungen, höchstens 4.800 €/Kind (seit 2025; vorher 2/3 / 4.000 €), Kind unter 14 (oder behindert). Voraussetzung: Rechnung + Überweisung (keine Barzahlung), reine Betreuung. Orientierung, keine Steuerberatung.

Mein Eigenheim
Selbstgenutzt — Eigenkapital & Wohnvorteil, Verkauf steuerfrei (§ 23)
180.000 €

Dein Eigenkapital heute — Marktwert minus Restschuld

In 26 Jahren: Wert 803.241 € − Restschuld 68.682 € = 734.559 € (Barwert heute: 340.611 €).

Wohnvorteil: mietfrei wohnen

Statt 1.400 €/Monat Miete wohnst du im Eigenen — über 26 Jahre ein Wohnvorteil von 108.243 €(Barwert, nach Zins & Tilgung). Im Alter senkt das deine Lebenskosten spürbar — passe sie bei „Reicht meine Rente?" entsprechend an.

Verkauf steuerfrei: Ein durchgehend selbstgenutztes Eigenheim — oder eines, das im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst bewohnt wurde — ist vom privaten Veräußerungsgeschäft ausgenommen, steuerfrei ohne 10-Jahres-Frist (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG, zweifach gegen die Primärnorm geprüft). Reines Finanz-Modell; Tilgung, Wertsteigerung, Vergleichsmiete und Diskont sind Annahmen. Keine Steuerberatung.

Hintergrund — die geprüften §§
Steuersatz je Bundesland3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (NRW, BB, SL, SH)

Im Gesetz (§ 11 GrEStG) stehen nur 3,5 %; die Bundesländer legen über die Grundgesetz-Öffnungsklausel eigene Sätze fest (3,5–6,5 %). Die hier verwendeten Landessätze sind auf Stand 06/2026 recherchiert (Landesrecht/BMF-Übersicht, zweifach gegengeprüft) — bitte vor dem Kauf beim Notar/Finanzamt bestätigen, da die Länder die Sätze ändern.

Landesrecht (Öffnungsklausel Art. 105 GG) · Bundessatz § 11 GrEStG = 3,5 % · Stand Stand 2026-06-16 (Landesrecht)
Bagatell-Freigrenze 2.500 €unter 2.500 € → steuerfrei

Liegt der für die Steuer maßgebende Wert unter 2.500 €, ist der Erwerb steuerfrei. Echte Freigrenze: ab 2.500 € ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

§ 3 Nr. 1 GrEStG · Stand Rechtsstand 2026
Steuerfrei in der FamilieEhegatte · gerade Linie · Erbschaft/Schenkung

Keine Grunderwerbsteuer fällt an beim Erwerb zwischen Ehegatten/Lebenspartnern, zwischen Verwandten in gerader Linie (Eltern–Kinder, auch Stief-/Schwiegerkinder) sowie bei Erwerb von Todes wegen oder Schenkung (dort greift Erbschaft-/Schenkungsteuer). Einen allgemeinen Freibetrag für Eigennutzer/Erstkäufer gibt es bundesweit nicht.

§ 3 Nr. 2/4/6 GrEStG · Stand Rechtsstand 2026
Meine Lebenskosten
Was nach Steuern zum Sparen bleibt
1.317 € / Monat

bleiben dir zum Sparen & Anlegen

Sparquote 27 % deines verfügbaren Einkommens.

Netto nach Steuern (Job/Vermietung)
51.582 €
+ Kindergeld / Kinderbonus (§ 31)
6.216 €
Verfügbar pro Jahr (nach Steuern)
57.798 €
− Lebenskosten
42.000 €
= Sparfähigkeit pro Jahr
15.798 €
Mein Vermögen
Alle Barwerte zusammengefasst — und wie sicher sie gegenüber den Annahmen sind
1.584.542 €

Barwert deines gesamten Vermögens — alle deine Bausteine in heutigem Geld zusammengefasst

Job: 1.243.931 €Eigenheim: 340.611 €
Welcher globale Hebel bewegt dein Vermögen?

Inflation und Diskontsatz je ± 1 % um deine Annahmen.

Diskontsatz2 %4 %
wirkt auf alle: wie stark spätere Jahre heute zählen
494.875 €
1.362.789 €1.857.664 €
Inflation1 %3 %
wirkt auf Job & Immobilie — das nominal gerechnete Depot und Eigenheim bleiben unberührt
53.073 €
1.557.998 €1.611.071 €

Zusammensetzung auf Basis deiner gespeicherten Werte (Tilgung 2 %, Wertsteigerung 2 %, Sparrate 0 € — wie in den Einzel-Ansichten voreingestellt). Es ändern sich nur Annahmen; das verifizierte Steuerrecht bleibt fix.

Meine Abfindung
Was wäre, wenn du gehst? Die Fünftelregelung glättet die Steuer (§ 34)

Abfindung bei Kündigung: Die Fünftelregelung glättet die Steuer-Progression. Gib dein laufendes zu versteuerndes Einkommen (ohne Abfindung) und die Abfindung ein.

§ 34 Abs. 1 EStG (zweifach gegen den Gesetzeswortlaut geprüft, Stand 2026-06-16): Steuer = 5 × Unterschiedsbetrag. Abfindung = außerordentliche Einkunft (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 24 Nr. 1). Voraussetzung: zusammengeballter Zufluss in einem Jahr. Seit 2025 nur noch über die Steuererklärung (nicht mehr auf dem Lohnzettel). Rechnet mit dem verifizierten § 32a-Tarif. Orientierung, keine Steuerberatung.

Lohnersatz & Progression
Elterngeld, ALG, Kurzarbeit — warum danach oft eine Nachzahlung kommt (§ 32b)

Elterngeld, Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Krankengeld sind steuerfrei — heben aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen (Progressionsvorbehalt). Das führt oft zur Nachzahlung. Gib dein steuerpflichtiges Einkommen und die steuerfreien Leistungen ein.

§ 32b EStG (zweifach gegen den Gesetzeswortlaut geprüft): besonderer Steuersatz = Einkommensteuer auf (zvE + Leistungen) geteilt durch (zvE + Leistungen), angewandt auf das tatsächliche zvE. Erfasst u. a. Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken-, Mutterschaftsgeld und Elterngeld (§ 32b Abs. 1 Nr. 1). Setzt voraus, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereits gegen den Arbeitslohn verbraucht ist (Regelfall bei Beschäftigten). Satz auf 4 Dezimalstellen gerundet (Verwaltungspraxis R 32b EStR — nicht Gesetzeswortlaut). Rechnet mit dem verifizierten § 32a-Tarif. Orientierung, keine Steuerberatung.

Mein Wegzug
Was beim Auswandern mit deinen Steuern passiert

Was ein Wegzug für deine Bestände auslöst — nach geltendem deutschen Recht:

Dein Job

Für in Deutschland ausgeübte/verwertete Tätigkeit bleibt es bei beschränkter Steuerpflicht; Arbeitslohn aus dem Zielland wird dort besteuert (DBA entscheidet).

§ 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Eckdaten je Zielland (KSt, AStG-Status, DBA) im Länder-Atlas

Wohin? Wähl ein Land auf dem Globus oder der Karte — so wird dein Depot dort als Privatperson besteuert, im Vergleich zur deutschen Abgeltungsteuer.

Deutschland (heute)
Kursgewinne & Dividenden: 25 % (+ Soli ≈ 26,375 %)
VAE / Dubai (nach Wegzug)
Kursgewinne: 0 % (keine Einkommensteuer)
Dividenden: 0 % (keine Einkommensteuer)

Achtung: § 2 AStG (erweiterte beschränkte Steuerpflicht) — Niedrigsteuerland, DE kann bis 10 Jahre weiter besteuern.

VAE / Dubai: PwC Tax Summaries · VAE · Stand 2025/2026. Ausländische Quelle (PwC / offizielle Behörde), zweifach geprüft — keine deutsche Primärnorm. Standard-Resident-Satz; Sonderregime separat. Keine Steuerberatung.

Hast du eine GmbH-/Kapitalgesellschafts-Beteiligung ≥ 1 %? Dann löst der Wegzug die Wegzugsteuer (§ 6 AStG) aus — eine fiktive Veräußerung deiner Anteile. Rechne sie hier durch:

Verifizierte §§ 6 AStG / 17 EStG / 199–203 BewG. Gemeiner Wert als vereinfachtes Ertragswertverfahren (Schätzung). Steuer entfällt bei nur vorübergehender Abwesenheit + Rückkehr binnen 7 (max. 12) Jahren (§ 6 Abs. 3). Modellrechnung, kein Steuerbescheid.

Erbe & Schenkung
Was beim Vererben/Verschenken anfällt — Freibetrag & 10-Jahres-Strategie

Was passiert, wenn du dein Vermögen vererbst oder verschenkst? Wähl, an wen — der Freibetrag (§ 16) und der Steuersatz (§ 19) hängen vom Verwandtschaftsverhältnis ab.

0 €

Erbschaft-/Schenkungsteuer — 180.000 € kommen an

Freibetrag 400.000 € (§ 16, Steuerklasse I) → steuerpflichtig 0 € · Satz 0 %.

Der Freibetrag lebt alle 10 Jahre neu auf (§ 14). Schon bei 2 Tranchen sinkt die Steuer spürbar — zieh den Regler.

§§ 16/19/14 ErbStG, zweifach gegen die Primärnorm geprüft. Vollmengenstaffel mit Härteausgleich (§ 19 Abs. 3). Ohne sachliche Verschonungen (Betriebsvermögen, selbstgenutztes Familienheim) — die können die Steuer weiter senken. Modellrechnung, keine Steuerberatung.

Hintergrund — die geprüften §§
Schenkung an Enkel — Freibetrag200.000 € (Eltern leben) / 400.000 € (Eltern verstorben)

Enkel haben einen Freibetrag von 200.000 € pro schenkender Großelternperson. Ist das verbindende Kind bereits verstorben, gilt der Kinder-Freibetrag von 400.000 €. Alle 10 Jahre neu nutzbar (§ 14 ErbStG).

§ 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG · Stand VZ 2024 & 2025