Rente & Steuer: muss ich überhaupt zahlen?
Nur ein Teil der Rente ist steuerpflichtig — wie viel, hängt am Jahr deines Rentenbeginns. Hier die belegten Eckdaten plus ein Rechner für deinen steuerpflichtigen Anteil. Jede Aussage mit Gesetz + Stand.
Muss ich überhaupt Steuer zahlen?
Rentner-AmpelSchnell-Check: musst du als Rentner überhaupt eine Steuererklärung machen?
Muss ich überhaupt Steuer zahlen? — schnelle Orientierung
Vermutlich keine Einkommensteuer
Dein steuerpflichtiges Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag — in der Regel fällt keine Steuer an, und oft besteht keine Abgabepflicht.
Steuerpflichtiger Renten-Anteil ~1.169 €/Monat · grobes zu versteuerndes Einkommen ~11.953 €/Jahr · geschätzte Einkommensteuer ~0 €/Jahr.
Grobe Orientierung auf zweifach geprüften Werten (Besteuerungsanteil § 22, KV/PV-Abzug, § 32a-Grundfreibetrag 2025). Vereinfacht: Werbungskosten-/Sonderausgaben-Pauschbeträge und der Versorgungsfreibetrag für Pensionen sind NICHT abgezogen (eher konservativ). Ersetzt keine Steuererklärung/Beratung.
Rentenanteil-CheckWie viel deiner Rente ist steuerpflichtig? (hängt am Jahr des Rentenbeginns)
Besteuerungsanteil-Rechner: Wie viel deiner gesetzlichen Rente ist steuerpflichtig? (wendet die § 22-Tabelle an — keine vollständige Steuerberechnung)
Orientierung, keine Steuerberatung. Rechnet nur den steuerpflichtigen Rentenanteil nach § 22 EStG — nicht die tatsächliche Steuer. Nur für Rentenbeginn ab 2023 (frühere Jahrgänge: andere Tabellenwerte). Stand VZ 2026, ohne Gewähr.
Rentner-Steuer-CheckMuss ich überhaupt Steuer zahlen?
Die ehrliche Antwort auf „muss ich als Rentner:in überhaupt Steuer zahlen?" — inkl. der Abzüge, die der Anteils-Rechner oben bewusst weglässt: Werbungskosten, Kranken-/Pflegeversicherung, Sonderausgaben.
Komponiert nur zweifach verifizierte Werte (VZ 2026): Besteuerungsanteil § 22, Werbungskosten-Pauschbetrag 102 € (§ 9a Nr. 3), Altersentlastungsbetrag § 24a, § 32a-Tarif + Soli + Kirchensteuer. Kranken-/Pflege-Beiträge sind deine Eingabe (voll abziehbare Basis-Vorsorge). Vereinfacht — ohne Betriebsrente/Pension (Versorgungsfreibetrag), ohne Kapitalerträge (Abgeltungsteuer) und außergewöhnliche Belastungen. Orientierung, keine Steuerberatung.
Belege & §§ (Rente)Geprüfte Eckdaten: Besteuerungsanteil, Rentenfreibetrag, Rentenbeginn
- Besteuerungsanteil der gesetzlichen RenteRentenbeginn 2023: 82,5 % · 2024: 83,0 % · 2025: 83,5 % · 2026: 84,0 %§ 22 Nr. 1 S. 3 EStG →
Nur ein Teil deiner Rente ist steuerpflichtig — abhängig vom Jahr deines Rentenbeginns. Seit dem Wachstumschancengesetz 2024 steigt der Anteil pro Jahrgang nur noch um 0,5 Prozentpunkte; 100 % werden erst bei Rentenbeginn 2058 erreicht (nicht mehr 2040).
Stand: VZ 2024 & 2025 · geprüft 2026-06-15 · Jahrgangsabhängig. Veraltete Quellen nennen +1 Pp/Jahr und 100 % ab 2040 — falsch seit Wachstumschancengesetz 2024.
- Rentenfreibetrag (steuerfreier Teil, fest)ab dem Folgejahr als Euro-Betrag eingefroren§ 22 Nr. 1 S. 3 EStG →
Der steuerfreie Teil deiner Rente wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als fester Euro-Betrag festgeschrieben — für die gesamte Bezugsdauer. Folge: Spätere reguläre Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig.
Stand: VZ 2024 & 2025 · geprüft 2026-06-15
Ohne Einzelnachweis werden pauschal 102 € von den Renteneinnahmen als Werbungskosten abgezogen (z. B. Rentenberatungs- oder Kontoführungskosten).
Stand: VZ 2024 & 2025 · geprüft 2026-06-15