Kapital & Krypto: was ist steuerfrei, was nicht?
ETFs, Aktien, Dividenden, Krypto — und die Frage „was passiert bei einem Wegzug?". Öffne einen Punkt, um den Rechner + die belegten §§ zu sehen. Orientierung, keine Steuerberatung.
Kapitalerträge (Depot, ETFs, Aktien)
Abgeltungsteuer-RechnerWas bleibt nach 25 % + Soli von deinen Kapitalerträgen?
Abgeltungsteuer-Rechner: was bleibt von deinen Kapitalerträgen nach Steuer? (Sparer-Pauschbetrag + Teilfreistellung berücksichtigt)
25 % Abgeltungsteuer + Soli (= 26,375 %), Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9) und Teilfreistellung (§ 20 InvStG) verifiziert. Ohne Kirchensteuer und ohne Günstigerprüfung (bei niedrigem Einkommen kann dein persönlicher Satz günstiger sein, § 32d Abs. 6). Orientierung, keine Steuerberatung.
GünstigerprüfungLohnt der persönliche Tarif statt 25 %? (bei niedrigem Einkommen)
Günstigerprüfung: Lohnt es sich, deine Kapitalerträge statt mit 25 % Abgeltungsteuer zum persönlichen Tarif zu versteuern? Das hilft v. a. bei niedrigem Einkommen (Rente, Studium, wenig zu versteuern).
25 % Abgeltungsteuer (§ 32d Abs. 1), Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6) und Sparer-Pauschbetrag 1.000/2.000 € (§ 20 Abs. 9) zweifach gegen die Primärnormen geprüft; § 32a-Tarif + Soli euro-genau (VZ 2026). Ohne Kirchensteuer (mindert bei Pflicht beide Wege) und ohne den KiSt-Minderungssatz des § 32d Abs. 1 S. 3. Orientierung, keine Steuerberatung.
Vorabpauschale-RechnerVorab-Steuer auf Fonds — thesaurierend vs. ausschüttend (§ 18 InvStG)
Vorabpauschale-Rechner: die jährliche Vorab-Besteuerung thesaurierender Fonds (Basiszins 2,53 % 2025). Gedeckelt auf deinen tatsächlichen Wertzuwachs — bei Verlust 0 €.
§ 18 InvStG (Basisertrag = Fondswert × Basiszins × 70 %, gedeckelt auf den Wertzuwachs) zweifach verifiziert. Annahme: voll thesaurierend, ganzjährig gehalten (im Kaufjahr greift eine Monats-Zwölftelung). Vor Sparer-Pauschbetrag. Orientierung, keine Steuerberatung.
Belege & §§ (Kapitalerträge)Geprüfte Eckdaten: Abgeltung, Sparer-Pauschbetrag, Teilfreistellung, Günstigerprüfung
Pauschaler Satz auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) — die Bank führt ihn meist direkt ab.
Stand: VZ 2024 & 2025 · geprüft 2026-06-15
Kapitalerträge bis hierhin steuerfrei — per Freistellungsauftrag bei der Bank.
Stand: seit VZ 2023 · geprüft 2026-06-15
Ein Teil der Fonds-Erträge bleibt steuerfrei (Ausgleich für die Vorbelastung im Fonds).
Stand: VZ 2024 & 2025 · geprüft 2026-06-15
Jährliche Mindestbesteuerung bei thesaurierenden Fonds; wird beim späteren Verkauf angerechnet (keine Doppelbesteuerung).
Stand: Basiszins 2024/2025 · geprüft 2026-06-15 · Basiszins wird jährlich vom BMF festgesetzt (2026: 3,20 %) — nie ohne Jahr verwenden.
Bei niedrigem Einkommen kann die normale Besteuerung günstiger sein als 25 % — per Antrag in der Steuererklärung.
Stand: VZ 2024 & 2025 · geprüft 2026-06-15
Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) werden grundsätzlich pauschal mit 25 % besteuert — unabhängig von deinem sonstigen Einkommen. Die Bank behält das automatisch ein.
Stand: Rechtsstand 2026 · geprüft 2026-06-16
Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 % (z. B. wenig Einkommen, Rente, Studium), kannst du in der Steuererklärung (Anlage KAP) die Günstigerprüfung beantragen: Die Kapitalerträge werden dann zum normalen Tarif (§ 32a) versteuert. Das Finanzamt prüft automatisch und nimmt die günstigere Variante — bringt der Antrag nichts, bleibt es bei 25 % (kein Nachteil).
Stand: Rechtsstand 2026 · geprüft 2026-06-16
Vor der Steuer bleiben 1.000 € deiner Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei (Ehepaare 2.000 €). Tatsächliche Werbungskosten kannst du daneben nicht abziehen.
Stand: ab VZ 2023 · geprüft 2026-06-16 · reformsensibel: 1.000/2.000 € seit VZ 2023 (vorher 801/1.602 €).