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Kapital & Krypto: was ist steuerfrei, was nicht?

ETFs, Aktien, Dividenden, Krypto — und die Frage „was passiert bei einem Wegzug?". Öffne einen Punkt, um den Rechner + die belegten §§ zu sehen. Orientierung, keine Steuerberatung.

Kapitalerträge (Depot, ETFs, Aktien)

Abgeltungsteuer-RechnerWas bleibt nach 25 % + Soli von deinen Kapitalerträgen?

Abgeltungsteuer-Rechner: was bleibt von deinen Kapitalerträgen nach Steuer? (Sparer-Pauschbetrag + Teilfreistellung berücksichtigt)

25 % Abgeltungsteuer + Soli (= 26,375 %), Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9) und Teilfreistellung (§ 20 InvStG) verifiziert. Ohne Kirchensteuer und ohne Günstigerprüfung (bei niedrigem Einkommen kann dein persönlicher Satz günstiger sein, § 32d Abs. 6). Orientierung, keine Steuerberatung.

GünstigerprüfungLohnt der persönliche Tarif statt 25 %? (bei niedrigem Einkommen)

Günstigerprüfung: Lohnt es sich, deine Kapitalerträge statt mit 25 % Abgeltungsteuer zum persönlichen Tarif zu versteuern? Das hilft v. a. bei niedrigem Einkommen (Rente, Studium, wenig zu versteuern).

25 % Abgeltungsteuer (§ 32d Abs. 1), Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6) und Sparer-Pauschbetrag 1.000/2.000 € (§ 20 Abs. 9) zweifach gegen die Primärnormen geprüft; § 32a-Tarif + Soli euro-genau (VZ 2026). Ohne Kirchensteuer (mindert bei Pflicht beide Wege) und ohne den KiSt-Minderungssatz des § 32d Abs. 1 S. 3. Orientierung, keine Steuerberatung.

Vorabpauschale-RechnerVorab-Steuer auf Fonds — thesaurierend vs. ausschüttend (§ 18 InvStG)

Vorabpauschale-Rechner: die jährliche Vorab-Besteuerung thesaurierender Fonds (Basiszins 2,53 % 2025). Gedeckelt auf deinen tatsächlichen Wertzuwachs — bei Verlust 0 €.

§ 18 InvStG (Basisertrag = Fondswert × Basiszins × 70 %, gedeckelt auf den Wertzuwachs) zweifach verifiziert. Annahme: voll thesaurierend, ganzjährig gehalten (im Kaufjahr greift eine Monats-Zwölftelung). Vor Sparer-Pauschbetrag. Orientierung, keine Steuerberatung.

Belege & §§ (Kapitalerträge)Geprüfte Eckdaten: Abgeltung, Sparer-Pauschbetrag, Teilfreistellung, Günstigerprüfung
  • Abgeltungsteuer25 % + Soli (effektiv 26,375 %)§ 32d Abs. 1 EStG

    Pauschaler Satz auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) — die Bank führt ihn meist direkt ab.

    Stand: VZ 2024 & 2025 · geprüft 2026-06-15

  • Sparer-Pauschbetrag1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung)§ 20 Abs. 9 EStG

    Kapitalerträge bis hierhin steuerfrei — per Freistellungsauftrag bei der Bank.

    Stand: seit VZ 2023 · geprüft 2026-06-15

  • Teilfreistellung (Investmentfonds)Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 % steuerfrei§ 20 InvStG

    Ein Teil der Fonds-Erträge bleibt steuerfrei (Ausgleich für die Vorbelastung im Fonds).

    Stand: VZ 2024 & 2025 · geprüft 2026-06-15

  • Vorabpauschale (thesaurierende Fonds)Basiszins 2,29 % (2024) · 2,53 % (2025)§ 18 InvStG

    Jährliche Mindestbesteuerung bei thesaurierenden Fonds; wird beim späteren Verkauf angerechnet (keine Doppelbesteuerung).

    Stand: Basiszins 2024/2025 · geprüft 2026-06-15 · Basiszins wird jährlich vom BMF festgesetzt (2026: 3,20 %) — nie ohne Jahr verwenden.

  • GünstigerprüfungAntrag, wenn persönlicher Satz < 25 %§ 32d Abs. 6 EStG

    Bei niedrigem Einkommen kann die normale Besteuerung günstiger sein als 25 % — per Antrag in der Steuererklärung.

    Stand: VZ 2024 & 2025 · geprüft 2026-06-15

  • Abgeltungsteuer 25 %25 % auf Kapitalerträge (+ Soli = 26,375 %)§ 32d Abs. 1 EStG

    Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) werden grundsätzlich pauschal mit 25 % besteuert — unabhängig von deinem sonstigen Einkommen. Die Bank behält das automatisch ein.

    Stand: Rechtsstand 2026 · geprüft 2026-06-16

  • Günstigerprüfungpersönlicher Tarif statt 25 %, wenn günstiger§ 32d Abs. 6 EStG

    Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 % (z. B. wenig Einkommen, Rente, Studium), kannst du in der Steuererklärung (Anlage KAP) die Günstigerprüfung beantragen: Die Kapitalerträge werden dann zum normalen Tarif (§ 32a) versteuert. Das Finanzamt prüft automatisch und nimmt die günstigere Variante — bringt der Antrag nichts, bleibt es bei 25 % (kein Nachteil).

    Stand: Rechtsstand 2026 · geprüft 2026-06-16

  • Sparer-Pauschbetrag1.000 € (einzeln) / 2.000 € (zusammen)§ 20 Abs. 9 EStG

    Vor der Steuer bleiben 1.000 € deiner Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei (Ehepaare 2.000 €). Tatsächliche Werbungskosten kannst du daneben nicht abziehen.

    Stand: ab VZ 2023 · geprüft 2026-06-16 · reformsensibel: 1.000/2.000 € seit VZ 2023 (vorher 801/1.602 €).

Orientierung, keine Steuerberatung. Werte zweifach gegen Primärnormen (EStG/InvStG/AStG) + BMF geprüft (Stand 2026-06-15), VZ 2026 — ohne Gewähr. Im Zweifel Steuerberater:in fragen.