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Lohnt sich deine Steuererklärung?

Als Angestellte:r zahlst du jeden Monat Lohnsteuer — oft zu viel. Eine Steuererklärung holt dir das ggf. zurück. Kreuz an, was auf dich zutrifft, und du siehst, ob es sich für dich wahrscheinlich lohnt. Alle Zahlen unten sind mit Gesetz + Stand belegt.

Lohnt sich deine Steuererklärung?

Lohnt-sich-CheckTrifft auf dich zu, was sich oft zurückholen lässt?

Was trifft auf dich zu? (Mehrfachauswahl)

Orientierung, keine Steuerberatung. Qualitative Einschätzung — keine Berechnung deiner konkreten Erstattung. Stand VZ 2026, ohne Gewähr.

Brutto-NettoWas bleibt von deinem Brutto?

Was bleibt von deinem Brutto? Gib einfach deinen Bruttojahreslohn ein — du musst kein „zu versteuerndes Einkommen" kennen.

Grobe Schätzung für gesetzlich Versicherte, Steuerklasse I, ohne weitere Einkünfte. SV-Werte (DRV/GKV) und § 32a-Tarif verifiziert. Die echte Lohnsteuer (monatlich) und deine Steuererklärung können abweichen — Werbungskosten über 1.230 € senken die Steuer zusätzlich. Orientierung, keine Steuerberatung.

EinkommensteuerSchon das zu versteuernde Einkommen bekannt?

Steuer-Rechner: zu versteuerndes Einkommen eingeben (bei Verheirateten: gemeinsam) → Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und die Gesamtbelastung.

Einkommensteuer nach § 32a, Soli nach § 4 SolzG (Freigrenze pro Jahr), Kirchensteuer 8/9 % — alles zweifach gegen Primärnormen/BMF geprüft (VZ 2026). Ohne Ermittlung des zvE (Werbungskosten, Sonderausgaben vorher abziehen). Bei Kindern ist die Soli-/KiSt-Bemessung niedriger (Kinderfreibeträge). Orientierung, keine Steuerberatung.

Belege & §§ (Absetzen)Was du absetzen kannst (belegt)
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €§ 9a S. 1 Nr. 1a EStG

    Werbungskosten bis 1.230 € zieht das Finanzamt automatisch ab — erst darüber lohnt der Einzelnachweis.

    Stand: VZ 2024 & 2025 · geprüft 2026-06-15

  • Homeoffice-Pauschale6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG

    Für jeden überwiegend zu Hause gearbeiteten Tag — auch ohne separates Arbeitszimmer (max. ~210 Tage).

    Stand: VZ 2024 & 2025 · geprüft 2026-06-15

  • Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)0,38 €/km ab dem 1. km (ab VZ 2026)§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG

    Je Arbeitstag und Entfernungs-Kilometer (einfache Strecke), Höchstbetrag i. d. R. 4.500 €/Jahr. Seit VZ 2026 einheitlich 0,38 €/km ab dem 1. km (Steueränderungsgesetz 2025).

    Stand: ab VZ 2026 (StÄndG 2025, BGBl. 2025 I Nr. 363) · geprüft 2026-06-15 · Bis VZ 2025 galt die Staffel 0,30 €/km (1.–20.) + 0,38 €/km (ab 21.). Ab VZ 2026 einheitlich 0,38 € ab km 1 — verifiziert (BGBl. 2025 I Nr. 363).

  • Grundfreibetrag12.096 € (2025) · 12.348 € (2026)§ 32a EStG

    Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an (pro Person).

    Stand: 2025 bzw. 2026 · geprüft 2026-06-15 · Wird jährlich angehoben. 2024 rückwirkend von 11.604 € auf 11.784 € erhöht; 2026 = 12.348 € (verifiziert).

  • Sparer-Pauschbetrag1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung)§ 20 Abs. 9 EStG

    Kapitalerträge bis hierhin steuerfrei — Freistellungsauftrag bei der Bank stellen.

    Stand: seit VZ 2023 · geprüft 2026-06-15

  • Sonderausgaben-Pauschbetrag36 € (72 € bei Zusammenveranlagung)§ 10c EStG

    Mini-Pauschale; in der Praxis fast immer durch echte Vorsorgeaufwendungen/Spenden überschritten.

    Stand: VZ 2024 & 2025 · geprüft 2026-06-15

Frist: Freiwillige (Antrags-)Veranlagung: 4 Jahre rückwirkend möglich — VZ 2024 bis 31.12.2028, VZ 2025 bis 31.12.2029. (§ 169 AO i. V. m. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG →)
Orientierung, keine Steuerberatung. Werte zweifach gegen Primärnormen/BMF geprüft (Stand 2026-06-15), VZ 2026 — ohne Gewähr. Pendlerpauschale ab VZ 2026 einheitlich 0,38 €/km ab dem 1. km (StÄndG 2025). Im Zweifel Steuerberater:in oder Lohnsteuerhilfeverein fragen.