Codex, Datenstand, Demo (intern) — im Aufbau
Demo-Modus — fiktive Beispiel-Personen, keine echten Daten. Wechsle unten Persona oder Fläche.
Rita · Rentnerin
Verwitwet, im Ruhestand — was nach Steuer von der Rente bleibt und ob sie die Lebenskosten deckt.

Meine Sachen

Trag ein, was zu dir gehört — der Rest rechnet sich. Module leuchten auf, sobald die Sache da ist.

Ich · Jg. 1958, verwitwet

Mein Jahr auf einen Blick

Steuer dieses Jahr
276 €
Zum Sparen / Monat
-154 €
Vermögen (netto)
Lebens-Netto (Barwert)
341.765 €

Steuer = progressive Einkommensteuer (Job + Vermietung, inkl. Soli/KiSt) + Abgeltungsteuer auf das Depot. Vermögen netto = angelegte Bestände + Eigenheim − Restschuld. Lebens-Netto (Barwert) = heutiger Wert deines Netto-Einkommens über das ganze Leben (Job bis zur Rente + Rente danach) (Standard-Annahmen). Alles gerundet.

Gemeinsame Annahmen — gelten für alle Barwerte (Job & Depot), damit sie vergleichbar sind.
Meine Rente
Was nach Steuer von der Rente bleibt — Barwert wie beim Job (§ 22)
341.765 €

Barwert deiner Netto-Rente — in heutigem Geld

1.446 €/Monat netto über 22 Jahre (ab Alter 66, Rentenbeginn 2024). Steuerpflichtig sind 83 % deiner Rente.

Brutto-Rente / Monat
1.650 €
− Einkommensteuer (+ Soli/KiSt) / Monat
23 €
− Kranken-/Pflegeversicherung (11 %) / Monat
182 €
= Netto-Rente / Monat
1.446 €

Komponiert die verifizierte Rentner-Vollrechnung (Besteuerungsanteil § 22 — zweifach gegen die Primärnorm geprüfte Kohorten-Staffel —, Werbungskosten-Pauschbetrag § 9a, § 32a-Tarif ). Brutto-Rente real konstant gehalten (Rentenanpassung ≈ Inflation); mit dem globalen Diskontsatz auf heute abgezinst — vergleichbar mit dem Job-Barwert. Lebenserwartung und KV/PV-Anteil sind Annahmen, keine Steuer-Fakten. Orientierung, keine Steuerberatung.

Hintergrund — die geprüften §§
Besteuerungsanteil der gesetzlichen RenteRentenbeginn 2023: 82,5 % · 2024: 83,0 % · 2025: 83,5 % · 2026: 84,0 %

Nur ein Teil deiner Rente ist steuerpflichtig — abhängig vom Jahr deines Rentenbeginns. Seit dem Wachstumschancengesetz 2024 steigt der Anteil pro Jahrgang nur noch um 0,5 Prozentpunkte; 100 % werden erst bei Rentenbeginn 2058 erreicht (nicht mehr 2040).

§ 22 Nr. 1 S. 3 EStG · Stand VZ 2024 & 2025
Rentenfreibetrag (steuerfreier Teil, fest)ab dem Folgejahr als Euro-Betrag eingefroren

Der steuerfreie Teil deiner Rente wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als fester Euro-Betrag festgeschrieben — für die gesamte Bezugsdauer. Folge: Spätere reguläre Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig.

§ 22 Nr. 1 S. 3 EStG · Stand VZ 2024 & 2025
Werbungskosten-Pauschbetrag (Renten)102 €

Ohne Einzelnachweis werden pauschal 102 € von den Renteneinnahmen als Werbungskosten abgezogen (z. B. Rentenberatungs- oder Kontoführungskosten).

§ 9a S. 1 Nr. 3 EStG · Stand VZ 2024 & 2025
Private Vorsorge — Riester & Rürup (geförderte §§)
Rürup / Basisrente — Abzug100 % der Beiträge abziehbar (seit 2023)

Beiträge zur Basisrente (Rürup) und zur gesetzlichen Rentenversicherung sind als Altersvorsorge-aufwendungen zu 100 % als Sonderausgaben abziehbar — besonders attraktiv für Selbstständige ohne gesetzliche RV.

§ 10 Abs. 1 Nr. 2 + Abs. 3 EStG · Stand VZ 2024 & 2025
Rürup — Höchstbetrag29.344 € (2025) · 30.826 € (2026), ledig

Maximal abziehbar ist der Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (aufgerundet). Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag (2026: 61.652 €). Gezahlte Arbeitgeber-/Pflichtbeiträge zur RV zählen mit hinein.

§ 10 Abs. 3 EStG · Stand VZ 2025 & 2026
Riester — Sonderausgaben-Höchstbetrag2.100 €/Jahr

Pflichtversicherte können Altersvorsorgebeiträge inkl. Zulagen bis 2.100 € als Sonderausgaben abziehen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug oder die Zulagen günstiger sind (Günstigerprüfung).

§ 10a Abs. 1 EStG · Stand VZ 2024 & 2025
Riester — ZulagenGrundzulage 175 € · Kinderzulage 300 €/185 €

Jeder Zulageberechtigte bekommt 175 € Grundzulage. Je Kind gibt es 300 € (ab 2008 geboren) bzw. 185 € (vorher). Die Zulagen fließen direkt in den Vertrag — bares Geld vom Staat.

§ 84 · § 85 EStG · Stand VZ 2024 & 2025
Riester — Mindesteigenbeitrag4 % des Vorjahres-Einkommens (Sockel 60 €)

Für die volle Zulage musst du 4 % deines Vorjahres-Bruttoeinkommens einzahlen (gedeckelt auf 2.100 € inkl. Zulagen) — mindestens aber den Sockelbetrag von 60 €. Zahlst du weniger, werden die Zulagen anteilig gekürzt.

§ 86 EStG · Stand VZ 2024 & 2025
Meine Lebenskosten
Was nach Steuern zum Sparen bleibt
-154 € / Monat

Defizit — du gibst mehr aus, als nach Steuern bleibt

Verfügbar pro Jahr (nach Steuern)
17.346 €
− Lebenskosten
19.200 €
= Sparfähigkeit pro Jahr
-1.854 €

Deine Lebenskosten liegen über dem, was nach Steuern bleibt — auf Dauer nicht tragfähig.