Codex, Datenstand, Demo (intern) — im Aufbau
Demo-Modus — fiktive Beispiel-Personen, keine echten Daten. Wechsle unten Persona oder Fläche.
Sandra · Alleinerziehend
Ledig, ein Kind, allein erziehend — Entlastungsbetrag § 24b, Kindergeld und Betreuungskosten.

Meine Sachen

Trag ein, was zu dir gehört — der Rest rechnet sich. Module leuchten auf, sobald die Sache da ist.

Ich · Jg. 1988, ledig

Mein Jahr auf einen Blick

Steuer dieses Jahr
5.111 €
Zum Sparen / Monat
710 €
Vermögen (netto)
Lebens-Netto (Barwert)
851.553 €

Steuer = progressive Einkommensteuer (Job + Vermietung, inkl. Soli/KiSt) + Abgeltungsteuer auf das Depot. Vermögen netto = angelegte Bestände + Eigenheim − Restschuld. Lebens-Netto (Barwert) = heutiger Wert deines Netto-Einkommens bis zur Rente (Standard-Annahmen). Alles gerundet.

Gemeinsame Annahmen — gelten für alle Barwerte (Job & Depot), damit sie vergleichbar sind.
Mein Job
Netto bis zur Rente, in Barwert
851.553 €

Barwert deines Netto-Einkommens bis zur Rente — in heutigem Geld

Entspricht ≈ 2.823 €/Monat (verstetigt) über 29 Jahre. Summe nominal-real: 985.191 €.

Inflation & Diskontsatz stellst du oben global ein — sie gelten auch fürs Depot, damit die Barwerte vergleichbar bleiben.

JahrAlterBrutto (real)Netto (real)
20263848.000 €32.082 €
20314349.188 €32.739 €
20364850.406 €33.408 €
20415351.653 €34.091 €
20465852.932 €34.787 €
20516354.242 €35.497 €
20546655.043 €35.929 €

Prognose nach heutigem Steuerrecht, real fortgeschrieben (verifizierte SV + § 32a-Tarif 2026). Lohnsteigerung, Inflation und Diskontsatz sind einstellbare Annahmen, keine Steuer-Fakten. Jahres-Einkommensteuer (keine Steuerklasse). Ohne weitere Werbungskosten/Dienstwagen. Orientierung, keine Steuerberatung.

Hintergrund — die geprüften §§
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €

Werbungskosten bis 1.230 € zieht das Finanzamt automatisch ab — erst darüber lohnt der Einzelnachweis.

§ 9a S. 1 Nr. 1a EStG · Stand VZ 2024 & 2025
Homeoffice-Pauschale6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr

Für jeden überwiegend zu Hause gearbeiteten Tag — auch ohne separates Arbeitszimmer (max. ~210 Tage).

§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG · Stand VZ 2024 & 2025
Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)0,38 €/km ab dem 1. km (ab VZ 2026)

Je Arbeitstag und Entfernungs-Kilometer (einfache Strecke), Höchstbetrag i. d. R. 4.500 €/Jahr. Seit VZ 2026 einheitlich 0,38 €/km ab dem 1. km (Steueränderungsgesetz 2025).

§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG · Stand ab VZ 2026 (StÄndG 2025, BGBl. 2025 I Nr. 363)
Grundfreibetrag12.096 € (2025) · 12.348 € (2026)

Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an (pro Person).

§ 32a EStG · Stand 2025 bzw. 2026
Sparer-Pauschbetrag1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung)

Kapitalerträge bis hierhin steuerfrei — Freistellungsauftrag bei der Bank stellen.

§ 20 Abs. 9 EStG · Stand seit VZ 2023
Sonderausgaben-Pauschbetrag36 € (72 € bei Zusammenveranlagung)

Mini-Pauschale; in der Praxis fast immer durch echte Vorsorgeaufwendungen/Spenden überschritten.

§ 10c EStG · Stand VZ 2024 & 2025
Was bewegt dein Lebens-Netto am stärksten?

Jeder Hebel ± 1 % um deine Annahmen — sortiert nach Wirkung auf den Barwert.

Diskontsatz2 %4 %
wie stark spätere Jahre heute weniger zählen
243.265 €
741.926 €985.191 €
Lohnwachstum1,5 %3,5 %
wie schnell dein Brutto über die Jahre steigt
187.194 €
764.239 €951.433 €
Inflation1 %3 %
frisst reales Lohnwachstum, hebt aber den realen Diskont
56.211 €
823.560 €879.771 €

Basis = 851.553 €. Inflation & Diskontsatz stellst du oben global ein, Lohnwachstum im Job-Regler. Es ändern sich nur Annahmen — das verifizierte Steuerrecht (§ 32a, SV) bleibt fix.

Meine Kinder
Kindergeld vs. Kinderfreibetrag — die Günstigerprüfung (§ 31)
259 €/Monat

Kindergeld für 1 Kind259 €/Monat je Kind (§ 66)

Bei deinem Einkommen ist das Kindergeld günstiger — du behältst es.

Kindergeld (Auszahlung)
3.108 €/Jahr
Steuerersparnis Kinderfreibetrag (dein hälftiger Anteil)
1.386 €/Jahr

Du bekommst nie beides — das Finanzamt prüft automatisch und nimmt das Günstigere (§ 31). Kinderbetreuungskosten (Kita/Hort, Kind < 14) sind zusätzlich zu 80 % als Sonderausgaben absetzbar, max. 4.800 € je Kind (§ 10 Abs. 1 Nr. 5).

Kindergeld 259 €/Monat (§ 66) · Kinderfreibetrag + BEA 9.756 €/Kind & Elternpaar (§ 32 Abs. 6) · Günstigerprüfung § 31 — alle zweifach gegen die Primärnorm geprüft (Stand 2026). Berechnet auf dein Haushalts-zvE (Grundtarif, hälftiger Freibetrag). Keine Steuerberatung.

Hintergrund — die geprüften §§
Kindergeld255 €/Monat (2025) · 259 €/Monat (2026)

Einheitlich pro Kind, unabhängig von der Kinderzahl (seit 2023 kein Staffelbetrag mehr). Wird automatisch ausgezahlt; die Erhöhung 2026 (+4 € auf 259 €) kommt ohne neuen Antrag.

§ 66 EStG · Stand 2025 = 255 €, 2026 = 259 €/Monat
Kinderfreibetrag (+ BEA-Freibetrag)9.600 € (2025) · 9.756 € (2026) je Elternpaar

Summe aus Kinderfreibetrag (sächliches Existenzminimum) und BEA-Freibetrag (Betreuung/Erziehung/Ausbildung), je Kind und Elternpaar. 2025 = 6.672 € + 2.928 €, 2026 = 6.828 € + 2.928 €. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Freibetrag oder Kindergeld günstiger ist (§ 31).

§ 32 Abs. 6 EStG · Stand VZ 2025 & 2026
Günstigerprüfung Kindergeld vs. FreibetragFinanzamt wählt automatisch das Günstigere

Du bekommst nie beides: Entweder behältst du das Kindergeld — oder das Finanzamt zieht den Kinderfreibetrag ab und rechnet das Kindergeld gegen. Bei höheren Einkommen ist der Freibetrag meist günstiger; die Prüfung läuft automatisch in der Veranlagung.

§ 31 EStG · Stand VZ 2024 & 2025
Kinderbetreuungskosten (Sonderausgabe)ab 2025: 80 % / max. 4.800 € je Kind

Betreuungskosten (Kita, Tagesmutter, Hort) für Kinder unter 14 sind als Sonderausgaben absetzbar: ab VZ 2025 zu 80 %, höchstens 4.800 € je Kind (bis 2024: zwei Drittel, max. 4.000 €). Voraussetzung: Rechnung + unbare Zahlung. Nicht absetzbar: Nachhilfe, Sport, Verpflegung.

§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG · Stand ab VZ 2025 (Jahressteuergesetz 2024)
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende4.260 € + 240 € je weiterem Kind

Zusätzlicher Freibetrag für echte Alleinerziehende mit haushaltszugehörigem Kind (Steuerklasse II): 4.260 € für das erste, je 240 € für jedes weitere Kind. Voraussetzung: keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen erwachsenen Person.

§ 24b EStG · Stand VZ 2024 & 2025
Ausbildungsfreibetrag1.200 € je auswärts wohnendes Kind in Ausbildung

Für ein volljähriges Kind in Berufsausbildung, das auswärts untergebracht ist und für das noch Kindergeld/Kinderfreibetrag besteht, gibt es 1.200 € je Jahr (zeitanteilig pro Monat). Grundsätzlich hälftig je Elternteil.

§ 33a Abs. 2 EStG · Stand VZ 2024 & 2025

Als Alleinerziehende:r: 4.260 Entlastungsbetrag (§ 24b) sind oben in deiner Steuer bereits berücksichtigt — über die Steuerklasse II läuft das schon im Lohnsteuerabzug.

Kita, Tagesmutter, Hort: 80 % der Betreuungskosten sind als Sonderausgaben absetzbar — höchstens 4.800 € je Kind unter 14 Jahren.

§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG (zweifach gegen den Gesetzeswortlaut geprüft, Stand 2026-06-16): 80 % der Aufwendungen, höchstens 4.800 €/Kind (seit 2025; vorher 2/3 / 4.000 €), Kind unter 14 (oder behindert). Voraussetzung: Rechnung + Überweisung (keine Barzahlung), reine Betreuung. Orientierung, keine Steuerberatung.

Meine Lebenskosten
Was nach Steuern zum Sparen bleibt
710 € / Monat

bleiben dir zum Sparen & Anlegen

Sparquote 24 % deines verfügbaren Einkommens.

Netto nach Steuern (Job/Vermietung)
33.361 €
+ Kindergeld / Kinderbonus (§ 31)
1.554 €
Verfügbar pro Jahr (nach Steuern)
34.915 €
− Lebenskosten
26.400 €
= Sparfähigkeit pro Jahr
8.515 €
Meine Abfindung
Was wäre, wenn du gehst? Die Fünftelregelung glättet die Steuer (§ 34)

Abfindung bei Kündigung: Die Fünftelregelung glättet die Steuer-Progression. Gib dein laufendes zu versteuerndes Einkommen (ohne Abfindung) und die Abfindung ein.

§ 34 Abs. 1 EStG (zweifach gegen den Gesetzeswortlaut geprüft, Stand 2026-06-16): Steuer = 5 × Unterschiedsbetrag. Abfindung = außerordentliche Einkunft (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 24 Nr. 1). Voraussetzung: zusammengeballter Zufluss in einem Jahr. Seit 2025 nur noch über die Steuererklärung (nicht mehr auf dem Lohnzettel). Rechnet mit dem verifizierten § 32a-Tarif. Orientierung, keine Steuerberatung.

Lohnersatz & Progression
Elterngeld, ALG, Kurzarbeit — warum danach oft eine Nachzahlung kommt (§ 32b)

Elterngeld, Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Krankengeld sind steuerfrei — heben aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen (Progressionsvorbehalt). Das führt oft zur Nachzahlung. Gib dein steuerpflichtiges Einkommen und die steuerfreien Leistungen ein.

§ 32b EStG (zweifach gegen den Gesetzeswortlaut geprüft): besonderer Steuersatz = Einkommensteuer auf (zvE + Leistungen) geteilt durch (zvE + Leistungen), angewandt auf das tatsächliche zvE. Erfasst u. a. Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken-, Mutterschaftsgeld und Elterngeld (§ 32b Abs. 1 Nr. 1). Setzt voraus, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereits gegen den Arbeitslohn verbraucht ist (Regelfall bei Beschäftigten). Satz auf 4 Dezimalstellen gerundet (Verwaltungspraxis R 32b EStR — nicht Gesetzeswortlaut). Rechnet mit dem verifizierten § 32a-Tarif. Orientierung, keine Steuerberatung.