Codex, Datenstand, Demo (intern) — im Aufbau
Demo-Modus — fiktive Beispiel-Personen, keine echten Daten. Wechsle unten Persona oder Fläche.
Familie Vogel · Vermieter
Angestellt mit vermieteter Wohnung und Depot — Mietüberschuss nach AfA, alles in einer Progression.

Meine Sachen

Trag ein, was zu dir gehört — der Rest rechnet sich. Module leuchten auf, sobald die Sache da ist.

Ich · Jg. 1970, verheiratet

Mein Jahr auf einen Blick

Steuer dieses Jahr
6.412 €
Zum Sparen / Monat
1.474 €
Vermögen (netto)
230.000 €
Lebens-Netto (Barwert)
493.795 €

Steuer = progressive Einkommensteuer (Job + Vermietung, inkl. Soli/KiSt) + Abgeltungsteuer auf das Depot. Vermögen netto = angelegte Bestände + Eigenheim − Restschuld. Lebens-Netto (Barwert) = heutiger Wert deines Netto-Einkommens bis zur Rente (Standard-Annahmen). Alles gerundet.

Gemeinsame Annahmen — gelten für alle Barwerte (Job & Depot), damit sie vergleichbar sind.
Mein Job
Netto bis zur Rente, in Barwert
493.795 €

Barwert deines Netto-Einkommens bis zur Rente — in heutigem Geld

Entspricht ≈ 3.965 €/Monat (verstetigt) über 11 Jahre. Summe nominal-real: 523.314 €.

Inflation & Diskontsatz stellst du oben global ein — sie gelten auch fürs Depot, damit die Barwerte vergleichbar bleiben.

JahrAlterBrutto (real)Netto (real)
20265668.000 €47.574 €
20316168.000 €47.574 €
20366668.000 €47.574 €

Prognose nach heutigem Steuerrecht, real fortgeschrieben (verifizierte SV + § 32a-Tarif 2026). Lohnsteigerung, Inflation und Diskontsatz sind einstellbare Annahmen, keine Steuer-Fakten. Jahres-Einkommensteuer (keine Steuerklasse). Ohne weitere Werbungskosten/Dienstwagen. Orientierung, keine Steuerberatung.

Hintergrund — die geprüften §§
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €

Werbungskosten bis 1.230 € zieht das Finanzamt automatisch ab — erst darüber lohnt der Einzelnachweis.

§ 9a S. 1 Nr. 1a EStG · Stand VZ 2024 & 2025
Homeoffice-Pauschale6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr

Für jeden überwiegend zu Hause gearbeiteten Tag — auch ohne separates Arbeitszimmer (max. ~210 Tage).

§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG · Stand VZ 2024 & 2025
Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)0,38 €/km ab dem 1. km (ab VZ 2026)

Je Arbeitstag und Entfernungs-Kilometer (einfache Strecke), Höchstbetrag i. d. R. 4.500 €/Jahr. Seit VZ 2026 einheitlich 0,38 €/km ab dem 1. km (Steueränderungsgesetz 2025).

§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG · Stand ab VZ 2026 (StÄndG 2025, BGBl. 2025 I Nr. 363)
Grundfreibetrag12.096 € (2025) · 12.348 € (2026)

Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an (pro Person).

§ 32a EStG · Stand 2025 bzw. 2026
Sparer-Pauschbetrag1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung)

Kapitalerträge bis hierhin steuerfrei — Freistellungsauftrag bei der Bank stellen.

§ 20 Abs. 9 EStG · Stand seit VZ 2023
Sonderausgaben-Pauschbetrag36 € (72 € bei Zusammenveranlagung)

Mini-Pauschale; in der Praxis fast immer durch echte Vorsorgeaufwendungen/Spenden überschritten.

§ 10c EStG · Stand VZ 2024 & 2025
Was bewegt dein Lebens-Netto am stärksten?

Jeder Hebel ± 1 % um deine Annahmen — sortiert nach Wirkung auf den Barwert.

Diskontsatz2 %4 %
wie stark spätere Jahre heute weniger zählen
56.674 €
466.640 €523.314 €
Lohnwachstum1 %3 %
wie schnell dein Brutto über die Jahre steigt
40.974 €
474.611 €515.585 €
Inflation1 %3 %
frisst reales Lohnwachstum, hebt aber den realen Diskont
16.299 €
486.482 €502.781 €

Basis = 493.795 €. Inflation & Diskontsatz stellst du oben global ein, Lohnwachstum im Job-Regler. Es ändern sich nur Annahmen — das verifizierte Steuerrecht (§ 32a, SV) bleibt fix.

Meine Immobilie
Mietüberschuss nach AfA (§ 21)
-400 €

steuerlicher Überschuss aus Vermietung pro Jahr (§ 21 Einkünfte)

Ein Verlust mindert dein zu versteuerndes Einkommen — er spart Steuer zu deinem Grenzsatz (siehe Gesamtbild).

Jahres-Kaltmiete
18.000 €
− Gebäude-AfA
6.400 €
− Schuldzinsen
8.000 €
− laufende Kosten
4.000 €
= Überschuss (§ 21)
-400 €

Verifizierte Gebäude-AfA (§ 7 Abs. 4 EStG). Annahme: Kaltmiete und Kosten konstant; ohne anschaffungsnahe Kosten, Sonder-AfA oder Verkauf. Die tatsächliche Steuerwirkung zeigt das Gesamtbild (Progression).

243.054 €

was dir die Immobilie über 11 Jahre bringt — heutiger Wert (Barwert)

Verkauf in 11 Jahren: 497.350 € − Restschuld 185.299 € = 312.051 € steuerfrei (§ 23).

Barwert der Mieten (nach Steuer & Schuldendienst)
17.622 €
+ Barwert des Verkaufserlöses (nach Restschuld)
225.432 €
= Immobilien-Barwert
243.054 €

Volles Modell: laufende Miete nach Steuer (Grenzsatz aus deinem Gesamtbild, konstant; ein Vermietungsverlust spart nur Steuer, wenn du andere Einkünfte hast), Annuitäten-Tilgung (Zinsen sinken, Restschuld baut sich ab — das Modell behandelt deine aktuelle Restschuld wie ein neues Darlehen mit dem gewählten Tilgungssatz), Verkauf nach § 23 steuerfrei (Annahme: über 10 Jahre gehalten). Tilgung zählt als Einsatz, das Eigenkapital kommt beim Verkauf zurück. Nominal gerechnet, mit dem globalen Diskontsatz auf heute abgezinst — vergleichbar mit Job- und Depot-Barwert. Wertsteigerung, Tilgung und Diskont sind Annahmen. Orientierung, keine Steuerberatung.

Hintergrund — die geprüften §§
Lineare Gebäude-AfA2 % · 2,5 % · 3 % je nach Baujahr

Den Gebäudewert deiner Mietimmobilie schreibst du jährlich ab: 2 % für Fertigstellung 1925–2022, 2,5 % für Altbau vor 1925, 3 % für Neubauten ab 2023. Wichtig: nur der Gebäudeanteil zählt — Grund und Boden wird nicht abgeschrieben.

§ 7 Abs. 4 EStG · Stand Rechtsstand 2026
Degressive AfA 5 % (Neubau)5 % vom Restwert · Baubeginn 10/2023–09/2029

Für neue Wohngebäude (Baubeginn 1.10.2023–30.9.2029) kannst du statt linearer 3 % eine degressive AfA von 5 % vom jeweiligen Restwert wählen — am Anfang deutlich höher. Später ist ein Wechsel zur linearen AfA möglich.

§ 7 Abs. 5a EStG · Stand befristet bis 09/2029
Grund und Boden: keine AfAnur Gebäudeanteil abschreibbar

Der Kaufpreis ist in Grund und Boden (nicht abnutzbar → keine AfA) und Gebäude (abschreibbar) aufzuteilen. Nur der Gebäudeanteil ist Bemessungsgrundlage. Faustregel/Bodenrichtwert-Aufteilung; das BMF stellt eine Arbeitshilfe bereit.

§ 7 Abs. 4 EStG · Stand Rechtsstand 2026
Verkaufen? Spekulationsfrist (§ 23)

Spekulationsfrist-Check: Ist der Verkauf steuerfrei? (reine Fristprüfung, keine Steuerberechnung)

Orientierung, keine Steuerberatung. Prüft nur die Fristregel des § 23 EStG (Datums-Arithmetik) — nicht die Höhe einer möglichen Steuer. Stand VZ 2026, ohne Gewähr.

Mein Depot
ETFs & Aktien — Abgeltungsteuer (§ 20)
0 €

Abgeltungsteuer (25 %) auf dein Depot dieses Jahr — auf die Vorabpauschale

Kapitalerträge laufen gesondert über die Abgeltungsteuer (zzgl. Soli/Kirchensteuer), nicht über deinen progressiven Tarif.

Vorabpauschale
1.792 €
− Teilfreistellung (§ 20 InvStG)
538 €
− Sparer-Pauschbetrag
1.254 €
= steuerpflichtig
0 €
× 25 % Abgeltungsteuer
0 €

Die 25 % Abgeltungsteuer sind für dich günstiger als dein persönlicher Tarif (0 %) — kein Antrag nötig. Verifizierte Vorabpauschale (§ 18 InvStG) + Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6). Annahme: Rendite/Ausschüttung wie eingegeben; ohne realisierte Verkäufe. Orientierung, keine Steuerberatung.

143.906 €

in 11 Jahren — Depotwert nach allen Steuern

Heutiger Wert (Barwert): 103.961 €. Eingezahlt: 80.000 € → Gewinn nach Steuer 63.906 €.

Endwert nach Steuer — thesaurierend 143.906 € vs. ausschüttend 143.906 € · gleicher Endwert: die Vorabpauschale gleicht die laufende Steuer an (Ausschüttung ≤ Basisertrag, § 18 InvStG). Unterschied ist nur die Liquidität — der Ausschütter zahlt Cash aus (hier reinvestiert).

Eingezahlt (Start + Sparraten)
80.000 €
Endwert vor Steuer
151.771 €
− Vorabpauschale-Steuer (über die Jahre)
91 €
− Abgeltung bei Verkauf (nach § 19-Anrechnung)
7.865 €
= Endwert nach Steuer
143.906 €

Thesaurierender Fonds, nominal gerechnet (heutiger Basiszins fortgeschrieben) — nominal auf heute abgezinst (für den Vergleich mit dem Job-Barwert denselben Diskontsatz wählen). Vorabpauschale ist eine Vorauszahlung und wird beim Verkauf angerechnet (§ 19 InvStG, keine Doppelbesteuerung). Vereinfacht: Einstand = heutiger Wert; Sparer-Pauschbetrag gegen die laufenden Erträge; 25 % Abgeltung ohne Soli/Kirchensteuer. Rendite, Jahre, Ausschüttungsquote und Diskontsatz sind Annahmen. Orientierung, keine Steuerberatung.

Hintergrund — die geprüften §§
Abgeltungsteuer25 % + Soli (effektiv 26,375 %)

Pauschaler Satz auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) — die Bank führt ihn meist direkt ab.

§ 32d Abs. 1 EStG · Stand VZ 2024 & 2025
Sparer-Pauschbetrag1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung)

Kapitalerträge bis hierhin steuerfrei — per Freistellungsauftrag bei der Bank.

§ 20 Abs. 9 EStG · Stand seit VZ 2023
Teilfreistellung (Investmentfonds)Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 % steuerfrei

Ein Teil der Fonds-Erträge bleibt steuerfrei (Ausgleich für die Vorbelastung im Fonds).

§ 20 InvStG · Stand VZ 2024 & 2025
Vorabpauschale (thesaurierende Fonds)Basiszins 2,29 % (2024) · 2,53 % (2025)

Jährliche Mindestbesteuerung bei thesaurierenden Fonds; wird beim späteren Verkauf angerechnet (keine Doppelbesteuerung).

§ 18 InvStG · Stand Basiszins 2024/2025
GünstigerprüfungAntrag, wenn persönlicher Satz < 25 %

Bei niedrigem Einkommen kann die normale Besteuerung günstiger sein als 25 % — per Antrag in der Steuererklärung.

§ 32d Abs. 6 EStG · Stand VZ 2024 & 2025
Meine Krypto-Verkäufe
Privat verkauft? § 23 — unter 1 Jahr steuerpflichtig (FIFO, 1.000-€-Freigrenze), nicht Abgeltungsteuer

Mehrere Käufe & Verkäufe? Trag deine Transaktionen ein — der Rechner ordnet die Verkäufe nach FIFO(zuerst gekauft = zuerst verkauft) den Käufen zu, prüft je Posten die 1-Jahres-Frist und rechnet pro Jahr gegen die Freigrenze.

§ 23 EStG (zweifach gegen den Wortlaut geprüft): FIFO (Abs. 1 Nr. 2 S. 3), 1-Jahres-Frist (steuerfrei), Freigrenze 1.000 €/Kalenderjahr (Abs. 3 S. 5, echte Freigrenze — zählt alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres, nicht nur Krypto), persönlicher Tarif statt Abgeltungsteuer. Verluste sind nur mit § 23-Gewinnen verrechenbar. Vereinfachtes Modell (keine Gebühren/Staking/Lending) — Orientierung, keine Steuerberatung.

Mein Gesamtbild — dieses Jahr

Alle Einkünfte zusammen, ein progressiver Tarif (Splitting).

zu versteuerndes Einkommen (Haushalt)
52.666 €
Einkommensteuer + Soli
6.412 €
Vermietung (-400 € Einkünfte) spart dir 108 € Steuer — das sind 27 %, dein Grenzsteuersatz, weil der Verlust dein übriges Einkommen mindert.

Vereinfachung: weitere Einkünfte werden auf das zu versteuernde Einkommen aus dem Job (nach Werbungskosten & Vorsorge) addiert und der § 32a-Tarif einmal angewandt. Genau so entsteht die Progression — eine isolierte Einzelrechnung je Quelle wäre falsch. Orientierung, keine Steuerberatung.

Meine Lebenskosten
Was nach Steuern zum Sparen bleibt
1.474 € / Monat

bleiben dir zum Sparen & Anlegen

Sparquote 33 % deines verfügbaren Einkommens.

Verfügbar pro Jahr (nach Steuern)
53.682 €
− Lebenskosten
36.000 €
= Sparfähigkeit pro Jahr
17.682 €
Mein Vermögen
Alle Barwerte zusammengefasst — und wie sicher sie gegenüber den Annahmen sind
840.810 €

Barwert deines gesamten Vermögens — alle deine Bausteine in heutigem Geld zusammengefasst

Job: 493.795 €Immobilie: 243.054 €Depot: 103.961 €
Welcher globale Hebel bewegt dein Vermögen?

Inflation und Diskontsatz je ± 1 % um deine Annahmen.

Diskontsatz2 %4 %
wirkt auf alle: wie stark spätere Jahre heute zählen
129.467 €
779.360 €908.827 €
Inflation1 %3 %
wirkt auf Job & Immobilie — das nominal gerechnete Depot und Eigenheim bleiben unberührt
26.302 €
828.641 €854.943 €

Zusammensetzung auf Basis deiner gespeicherten Werte (Tilgung 2 %, Wertsteigerung 2 %, Sparrate 0 € — wie in den Einzel-Ansichten voreingestellt). Es ändern sich nur Annahmen; das verifizierte Steuerrecht bleibt fix.

Meine Abfindung
Was wäre, wenn du gehst? Die Fünftelregelung glättet die Steuer (§ 34)

Abfindung bei Kündigung: Die Fünftelregelung glättet die Steuer-Progression. Gib dein laufendes zu versteuerndes Einkommen (ohne Abfindung) und die Abfindung ein.

§ 34 Abs. 1 EStG (zweifach gegen den Gesetzeswortlaut geprüft, Stand 2026-06-16): Steuer = 5 × Unterschiedsbetrag. Abfindung = außerordentliche Einkunft (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 24 Nr. 1). Voraussetzung: zusammengeballter Zufluss in einem Jahr. Seit 2025 nur noch über die Steuererklärung (nicht mehr auf dem Lohnzettel). Rechnet mit dem verifizierten § 32a-Tarif. Orientierung, keine Steuerberatung.

Lohnersatz & Progression
Elterngeld, ALG, Kurzarbeit — warum danach oft eine Nachzahlung kommt (§ 32b)

Elterngeld, Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Krankengeld sind steuerfrei — heben aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen (Progressionsvorbehalt). Das führt oft zur Nachzahlung. Gib dein steuerpflichtiges Einkommen und die steuerfreien Leistungen ein.

§ 32b EStG (zweifach gegen den Gesetzeswortlaut geprüft): besonderer Steuersatz = Einkommensteuer auf (zvE + Leistungen) geteilt durch (zvE + Leistungen), angewandt auf das tatsächliche zvE. Erfasst u. a. Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken-, Mutterschaftsgeld und Elterngeld (§ 32b Abs. 1 Nr. 1). Setzt voraus, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereits gegen den Arbeitslohn verbraucht ist (Regelfall bei Beschäftigten). Satz auf 4 Dezimalstellen gerundet (Verwaltungspraxis R 32b EStR — nicht Gesetzeswortlaut). Rechnet mit dem verifizierten § 32a-Tarif. Orientierung, keine Steuerberatung.

Mein Wegzug
Was beim Auswandern mit deinen Steuern passiert

Was ein Wegzug für deine Bestände auslöst — nach geltendem deutschen Recht:

Dein Depot (ETF / Streubesitz)

Die Wegzugsteuer (§ 6 AStG) greift NICHT — sie trifft nur Anteile ≥ 1 % an Kapitalgesellschaften. Deine laufende Kapitalertragsteuer wechselt ins Zielland (+ DBA).

§ 6 AStG · § 17 EStG
Deine Immobilie

Bleibt in Deutschland steuerpflichtig — Mieteinkünfte und ein etwaiger Verkauf werden weiter in DE besteuert (Belegenheitsprinzip).

§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG
Dein Job

Für in Deutschland ausgeübte/verwertete Tätigkeit bleibt es bei beschränkter Steuerpflicht; Arbeitslohn aus dem Zielland wird dort besteuert (DBA entscheidet).

§ 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Eckdaten je Zielland (KSt, AStG-Status, DBA) im Länder-Atlas

Wohin? Wähl ein Land auf dem Globus oder der Karte — so wird dein Depot dort als Privatperson besteuert, im Vergleich zur deutschen Abgeltungsteuer.

Deutschland (heute)
Kursgewinne & Dividenden: 25 % (+ Soli ≈ 26,375 %)
VAE / Dubai (nach Wegzug)
Kursgewinne: 0 % (keine Einkommensteuer)
Dividenden: 0 % (keine Einkommensteuer)

Achtung: § 2 AStG (erweiterte beschränkte Steuerpflicht) — Niedrigsteuerland, DE kann bis 10 Jahre weiter besteuern.

VAE / Dubai: PwC Tax Summaries · VAE · Stand 2025/2026. Ausländische Quelle (PwC / offizielle Behörde), zweifach geprüft — keine deutsche Primärnorm. Standard-Resident-Satz; Sonderregime separat. Keine Steuerberatung.

Hast du eine GmbH-/Kapitalgesellschafts-Beteiligung ≥ 1 %? Dann löst der Wegzug die Wegzugsteuer (§ 6 AStG) aus — eine fiktive Veräußerung deiner Anteile. Rechne sie hier durch:

Verifizierte §§ 6 AStG / 17 EStG / 199–203 BewG. Gemeiner Wert als vereinfachtes Ertragswertverfahren (Schätzung). Steuer entfällt bei nur vorübergehender Abwesenheit + Rückkehr binnen 7 (max. 12) Jahren (§ 6 Abs. 3). Modellrechnung, kein Steuerbescheid.

Erbe & Schenkung
Was beim Vererben/Verschenken anfällt — Freibetrag & 10-Jahres-Strategie

Was passiert, wenn du dein Vermögen vererbst oder verschenkst? Wähl, an wen — der Freibetrag (§ 16) und der Steuersatz (§ 19) hängen vom Verwandtschaftsverhältnis ab.

0 €

Erbschaft-/Schenkungsteuer — 230.000 € kommen an

Freibetrag 400.000 € (§ 16, Steuerklasse I) → steuerpflichtig 0 € · Satz 0 %.

Der Freibetrag lebt alle 10 Jahre neu auf (§ 14). Schon bei 2 Tranchen sinkt die Steuer spürbar — zieh den Regler.

§§ 16/19/14 ErbStG, zweifach gegen die Primärnorm geprüft. Vollmengenstaffel mit Härteausgleich (§ 19 Abs. 3). Ohne sachliche Verschonungen (Betriebsvermögen, selbstgenutztes Familienheim) — die können die Steuer weiter senken. Modellrechnung, keine Steuerberatung.

Hintergrund — die geprüften §§
Schenkung an Enkel — Freibetrag200.000 € (Eltern leben) / 400.000 € (Eltern verstorben)

Enkel haben einen Freibetrag von 200.000 € pro schenkender Großelternperson. Ist das verbindende Kind bereits verstorben, gilt der Kinder-Freibetrag von 400.000 €. Alle 10 Jahre neu nutzbar (§ 14 ErbStG).

§ 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG · Stand VZ 2024 & 2025