Start-up-Planner: an alles denken
Der Begleiter für deine Gründung — wähl unten deine Schiene (Solo/Online-Shop oder GmbH/Skalierer): die Schritte, die man am Anfang leicht vergisst — Anmeldungen, Buchhaltung, Holding, Beteiligung, Exit. Hak ab, was erledigt ist (bleibt in deinem Browser).
Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die operativen Punkte sind Hinweise mit amtlicher Quelle (Stand 2026-06); die mit „Steuer · belegt" markierten Punkte verlinken in unsere zweifach gegen den Gesetzeswortlaut geprüften Bausteine. Pflichten können je nach Tätigkeit, Bundesland und Rechtsform abweichen — im Zweifel Steuerberater:in / Anwält:in.
Welche Rechtsform passt zu dir?
Die erste große Entscheidung — und die, vor der die meisten zögern. Sechs Fragen zu deiner Lage, und du siehst deine passende Reihenfolge mit dem jeweiligen Trade-off. Was jede Form kostet, rechnest du gleich danach.
Sechs Fragen — und du siehst, welche Rechtsform zu dir passt und warum. Danach rechnest du im nächsten Schritt aus, was jede kostet. Bei Unsicherheit die naheliegendste Antwort wählen.
Willst du dein Privatvermögen schützen?
Haftung nur mit der Firma, nicht mit Haus & Erspartem
Gründest du mit anderen zusammen?
Mitgründer:innen, nicht nur Angestellte
Willst du Investoren oder Mitgründer beteiligen?
Anteile am Unternehmen abgeben
Hast du 25.000 € Startkapital?
Stammkapital für eine GmbH (mind. 12.500 € eingezahlt)
Übst du einen freien Beruf aus?
Designer, Berater, Ärzte, Anwälte, Journalisten … (§ 18)
Willst du möglichst wenig Bürokratie?
Einfache EÜR statt Bilanz, Notar, Handelsregister
Deine Reihenfolge — Einzelunternehmen passt am besten
dein WegEinzelunternehmen§ 15 EStG · Gewerbeanmeldung
Du gründest allein und gewerblich — die schnellste, günstigste Form.
- Kein Stammkapital, kein Notar — sofort startklar
UG (haftungsbeschränkt)§ 5a GmbHG
Der günstige Einstieg in die GmbH-Welt — ab 1 € gründbar.
- Haftung auf die Gesellschaft beschränkt
- Pflicht, jährlich ¼ des Gewinns zurückzulegen, bis 25.000 € erreicht sind
GmbH§ 5 GmbHG
Haftungsschutz + höchstes Ansehen bei Banken, Kunden und Investoren.
- Haftung auf die Gesellschaft beschränkt
- Braucht 25.000 € Stammkapital (mind. 12.500 € eingezahlt) — hast du das nicht, ist die UG der Einstieg
Für dich nicht passend: Freiberuflich (§ 18) (nur für freie Berufe (§ 18) — dein Vorhaben ist gewerblich) · GbR (braucht mindestens zwei Gründer — du gründest allein)
Die Eignung ist eine Orientierung nach den gesellschaftsrechtlichen Eigenschaften der Formen (Haftung, Personenzahl, Kapital, Aufwand) — keine belegte Steuerzahl. Was jede Form dich an Steuer kostet, rechnest du im Kosten-Vergleich. Die GmbH-/UG-Frage ist hochindividuell (Gehalt, Haftung, Exit) — das ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Gewerblich oder freiberuflich?
Die zweite Weiche direkt nach der Rechtsform — und die, die über Gewerbesteuer, Gewerbeanmeldung und IHK-Pflicht entscheidet. Als Freiberufler:in (§ 18) läuft dein ganzer Weg anders: kein Gewerbeamt, keine Gewerbesteuer, keine IHK-Pflicht.
Die erste Steuer-Weiche jedes Selbstständigen: gewerblich (§ 15) oder freiberuflich (§ 18)? Das entscheidet, ob du Gewerbesteuer zahlst und ob die EÜR reicht. Wähl, was deine Tätigkeit am besten beschreibt:
Freiberufliche/selbständige Tätigkeit (§ 18) — KEINE Gewerbesteuer (kein Gewerbebetrieb, § 15 Abs. 2). ACHTUNG: Das gilt nur, solange du „leitend und eigenverantwortlich" auf Grund eigener Fachkenntnisse tätig bist (§ 18 Abs. 1 S. 3, Höchstpersönlichkeit). Mit zu vielen angestellten Fachkräften ohne eigene Mitwirkung kann die Tätigkeit gewerblich werden — im Zweifel StB.
Buchführung: Keine Bilanzpflicht — die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR, § 4 Abs. 3 EStG) genügt. · § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Der § 18-Katalog + die Folge „keine Gewerbesteuer" sind gegen den Wortlaut geprüft (Codex Stufe 2 — einkommensteuer/02). Ob ein konkreter „ähnlicher Beruf" oder Grenzfall freiberuflich ist, ist BFH-Einzelfall → Steuerberater. Orientierung, keine Steuerberatung.
So meldest du an — die Behörden-Kette
Du läufst nicht vier Ämter einzeln ab. Du machst einen aktiven Schritt — die Gewerbeanmeldung — und die löst die Kette aus: Finanzamt, IHK/HWK und (bei Bedarf) die Berufsgenossenschaft werden angestoßen. Freiberufler:innen (§ 18) überspringen Gewerbeamt + IHK und starten direkt beim Finanzamt. Gesetzes-Stand geprüft; Bearbeitungszeiten sind Erfahrungswerte.
Gerade erst gestartet? Noch keine Umsätze?
Auch ohne Gewinn planbar — drei Dinge zählen in der Anlaufphase:
- 1. Pflichten gelten trotzdem — Anmeldungen, Kammer, Versicherung, Verpackungsregister, unabhängig vom Umsatz → dein Lagebild unten.
- 2. Kenne deinen Runway — wie lange trägt dein Startkapital, wann break-even? → „Was wirft dein Vorhaben ab?" rechnet Kapitalbedarf + tiefsten Kassenstand (auch bei 0 €).
- 3. Sichere Anlaufverluste — die ersten Jahre mindern später deine Steuer (Verlustvortrag § 10d EStG) → Verlustabzug-Rechner.
Schon längst gestartet — und noch nichts angemeldet?
Kanal, Shop oder Aufträge laufen seit Monaten, aber angemeldet ist nichts? Das passiert sehr vielen (gerade Creator:innen, Online-Shops, Nebenprojekten) — und es ist lösbar: nachholen, in dieser Reihenfolge. Verstecken macht es teurer, Nachholen macht es klein.
- 1. Gewerbe nachmelden (nur wenn gewerblich)Die Gewerbeanzeige war eigentlich gleichzeitig mit dem Start fällig (so der Wortlaut). Zu spät ist sie eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld-Rahmen bis 1.000 € — ob und in welcher Höhe, entscheidet die Behörde. Je früher du nachmeldest, desto besser. Freiberufler:innen (z. B. rein künstlerisch/publizistisch) brauchen keine Gewerbeanzeige — dann direkt Schritt 2.§ 14 Abs. 1 · § 146 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 GewO
- 2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nachholenDie Eröffnungs-Mitteilung ans Finanzamt (Gewerbe: über die Gemeinde; Freiberuf: direkt) war binnen eines Monats fällig — hol sie über ELSTER nach. Wichtig zu wissen: Deine Einnahmen waren von Anfang an steuerpflichtig, ganz unabhängig von jeder Anmeldung. Sie gehören in die Steuererklärung des jeweiligen Jahres.§ 138 Abs. 1 + 4 AO
- 3. Berufsgenossenschaft meldenDie gesetzliche Unfallversicherung war binnen einer Woche nach Start zu informieren — auch ohne Mitarbeiter. Ebenfalls: einfach nachholen.§ 192 Abs. 1 SGB VII
- 4. Umsatzsteuer prüfen (Kleinunternehmer?)Prüfe im Kleinunternehmer-Check, ob deine bisherigen Rechnungen ohne USt in Ordnung waren (Grenzen 25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufend) — und ob du ZUM Jahreswechsel rausfällst und umstellen musst.§ 19 UStG
- 5. Steuer-Rücklage bildenAuf den Gewinn kommt Einkommensteuer — die erste Nachzahlung (plus Vorauszahlungen) trifft viele unvorbereitet. Rechne im Steuer-Rücklage-Rechner, wie viel du ab sofort zur Seite legst.§ 32a EStG
Normen zweifach gegen den Wortlaut geprüft (Codex Gründer-Pflichten). Ob ein Bußgeld festgesetzt wird, ist Behörden-Ermessen — keine Zusicherung; bei größeren Rückständen (mehrere Jahre, hohe Umsätze) Steuerberater:in einbinden. Orientierung, keine Rechts-/Steuerberatung.
Phase 0 — woran du denken musst (dein Lagebild)
Bevor es um Gewinn und Struktur geht: die Pflichten am Anfang, die man leicht übersieht — Anmeldungen, Kammer, Versicherung, Verpackungsregister. Sag deine Lage, sieh auf einen Blick, was genau dich betrifft.
Sag in neun Angaben, wie deine Lage ist — du bekommst auf einen Blick die komplette Liste der Pflichten und Themen, die genau dich betreffen (mit Frist, Klartext und — wo es einen Rechner gibt — direktem Sprung dorthin). Kein Frage-Trichter, eine scanbare Karte. Deine Angaben und Häkchen werden gespeichert — ohne Konto in deinem Browser; meldest du dich später an, wandern sie mit.
Dein Lagebild — 9 Themen für dich:
Anmeldung
Beim Gewerbeamt anmelden — das löst automatisch IHK/HWK und das Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) aus.
Betriebseröffnung anzeigen (§ 138 AO): Gewerbe läuft über die Gemeinde (sie unterrichtet das Finanzamt), Freiberuf direkt ans Finanzamt. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ausfüllen → Steuernummer + Ist-/Soll-Versteuerung.
Die Gewerbeanmeldung ist nur eine Anzeige — manche Tätigkeiten brauchen zusätzlich eine echte Erlaubnis, und zwar vorher. Die häufigsten: Immobilien- und Darlehensvermittlung, Bauträger, Wohnimmobilienverwaltung (§ 34c) · Versicherungsvermittlung (§ 34d — hier erteilt die IHK, nicht das Gewerbeamt) · Finanzanlagenvermittlung (§ 34f) · Bewachung (§ 34a, mit IHK-Sachkundeprüfung und Haftpflichtnachweis) · Verkauf ohne feste Niederlassung und ohne vorherige Bestellung, etwa Marktstand, Foodtruck oder mobile Dienstleistung (§ 55 — Reisegewerbekarte). Wer mit Lebensmitteln arbeitet oder in einer Gaststättenküche tätig ist, braucht vor dem ersten Arbeitstag zusätzlich die Bescheinigung des Gesundheitsamtes (§§ 42/43 IfSG). Gastronomie mit Verzehr vor Ort: das Gaststättenrecht ist Ländersache — frag dein Bundesland.
Steuer & USt
Gewerblich oder freiberuflich (§ 18 EStG)? Einzel / GbR / UG / GmbH? Das entscheidet über Gewerbesteuer, Kammer und Bilanzierungspflicht.
Rechner öffnen →Unter den Umsatzschwellen kannst du auf den USt-Ausweis verzichten — keine Umsatzsteuer, aber auch kein Vorsteuerabzug. Im Rechner durchspielen.
Rechner öffnen →Kammer
Gewerbe = IHK-Pflichtmitgliedschaft. Existenzgründer sind aber oft Jahr 1+2 ganz, Jahr 3+4 von der Umlage befreit (Gewinn ≤ 25.000 €); Kleinverdiener bis 5.200 € Gewinn komplett frei (§ 3 Abs. 3 IHKG).
Versicherung
Als Vollselbstständige:r: freiwillig gesetzlich oder privat versichern, Beitrag selbst tragen (auf den Gewinn, ohne AG-Anteil; § 240 SGB V). Im Rechner schätzen.
Rechner öffnen →Gesetzliche Unfallversicherung: Binnen einer Woche nach Unternehmensbeginn dem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) Art/Gegenstand, Zahl der Versicherten und Eröffnungstag mitteilen — auch ohne Mitarbeiter (§ 192 SGB VII). Wird oft vergessen.
Keine gesetzliche Pflicht, aber dringend empfohlen — deckt Schäden gegenüber Dritten aus der betrieblichen Tätigkeit.
Betrifft dich (nach deiner Lage) nicht
- USt-IdNr beantragen (≠ Steuernummer) — Für EU-B2B (Reverse-Charge + Zusammenfassende Meldung) brauchst du die USt-IdNr vom Bundeszentralamt für Steuern — sie ist NICHT die Steuernummer des Finanzamts (und nicht die Wirtschafts-IdNr).
- Handwerkskammer (HWK) & Handwerksrolle — Handwerk = Handwerkskammer statt IHK. Zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A): Eintragung in die Handwerksrolle, i. d. R. Meisterpflicht (§ 1 HwO). Zulassungsfreies Handwerk / handwerksähnliches Gewerbe (Anlage B): nur Anzeige bei der HWK, keine Meisterpflicht (§ 18 HwO). Existenzgründer-Beitragsbefreiungen ähnlich wie bei der IHK.
- Verpackungsregister LUCID (VerpackG) — Wer mit Ware befüllte Verpackungen (inkl. Versandkartons) in Verkehr bringt, muss sich VOR dem Inverkehrbringen bei der Zentralen Stelle (LUCID-Register) registrieren — sonst Vertriebsverbot + Bußgeld. Zusätzlich Systembeteiligung (duales System).
- EU-Privatkunden: 10.000-€-Schwelle & OSS — Unter 10.000 € EU-B2C-Gesamtumsatz (alle EU-Länder + digitale Leistungen ZUSAMMEN, Vorjahr und laufendes Jahr) bleibt deutsche USt. Darüber schuldest du die USt des Ziellandes — statt Registrierung in jedem Land bündelt der One-Stop-Shop (OSS) alles in einer Quartals-Erklärung: Anzeige beim BZSt-Portal, wirksam erst ab dem folgenden Quartal — also VOR dem Überschreiten anmelden.
- EORI-Nummer beantragen (Zoll) — Wer gewerblich Ware ins oder aus dem Drittland bewegt (UK, Schweiz, USA …), registriert sich als Wirtschaftsbeteiligter bei den Zollbehörden — praktisch: die EORI-Nummer, in Deutschland kostenlos bei der Generalzolldirektion (Zoll-Portal). Ohne EORI keine Zollabfertigung.
- Nebenberuflich gründen — Lohn + Nebengewinn — Der Nebengewinn kommt OBENDRAUF auf den Lohn (dein Spitzensteuersatz). Arbeitgeber-/Nebentätigkeitsregeln + KV-Einstufung beachten — im Rechner durchspielen.
- Betriebsnummer beantragen (Agentur für Arbeit) — Der Schlüssel zum ganzen SV-Meldeverfahren: elektronisch beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragen — ohne Betriebsnummer kannst du niemanden anmelden. Eigene Nummern je Betrieb bei unterschiedlicher Tätigkeit oder in verschiedenen Gemeinden.
- Mitarbeiter bei der Krankenkasse anmelden (DEÜV) — Jeder versicherungspflichtige Beschäftigte wird bei Beginn der Einzugsstelle gemeldet — das ist seine Krankenkasse (Minijob: die Minijob-Zentrale). Frist: mit der ersten Lohnabrechnung, spätestens sechs Wochen nach Beginn. In Branchen wie Bau/Gastro gilt zusätzlich die SOFORTmeldung bei Aufnahme.
- Arbeitsvertrag / Nachweis der Vertragsbedingungen — Die wesentlichen Vertragsbedingungen müssen schriftlich nachgewiesen werden — Name/Anschrift, Entgelt und Arbeitszeit spätestens am ERSTEN Arbeitstag, der Rest gestaffelt (7 Tage / 1 Monat). Verstoß kostet bis 2.000 € Bußgeld je Fall. Praktisch: ein vollständiger schriftlicher Arbeitsvertrag am ersten Tag erfüllt alles auf einmal.
- Arbeitszeit der Mitarbeiter erfassen — Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit müssen erfasst werden — das gilt schon heute für jeden Betrieb, egal wie klein (BAG-Beschluss vom 13.09.2022 zu § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG). Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor: Papier oder Tabelle können genügen. Bei Minijobbern und in Branchen wie Bau, Gastro oder Logistik ist die volle Aufzeichnung (Beginn, Ende, Dauer) sogar ausdrücklich angeordnet — binnen 7 Tagen, 2 Jahre aufbewahren (§ 17 MiLoG). Wer die Mehrarbeit über 8 Stunden nicht aufzeichnet, riskiert bis zu 30.000 € Bußgeld (§ 22 ArbZG).
- Lohnsteuer & Lohnabrechnung einrichten — Die Steuer-Seite derselben Anstellung: Lohnsteuer bei jeder Zahlung einbehalten, bis zum 10. nach Zeitraum-Ende elektronisch anmelden + abführen, Lohnkonto führen. Tipp: rechne durch, was ein Minijobber dich als Arbeitgeber wirklich kostet (Pauschalabgaben).
Regulatorische Pflicht-Fakten zweifach gegen den Wortlaut verifiziert (Codex Stufe 2 — § 9 VerpackG [LUCID-Registrierung vor Inverkehrbringen], § 3 IHKG [Existenzgründer-Befreiung, Gewinn ≤ 25.000 €], § 27a UStG [USt-IdNr vom BZSt], Stand 2026-06-26). Orientierung & Struktur — keine Steuer-/Rechtsberatung im Einzelfall; bei Zweifeln Steuerberater/Kammer fragen.
Dein erster Mitarbeiter — in der richtigen Reihenfolge
Die Pflichten oben sagen dir, was zu tun ist — hier steht, in welcher Reihenfolge. Das ist der Punkt, an dem die meisten hängen bleiben: ohne Unternehmensnummer der Berufsgenossenschaft keine Betriebsnummer, und ohne Betriebsnummer kannst du niemanden anmelden. Gesetzes-Stand zweifach geprüft; Erfahrungswerte sind als solche gekennzeichnet.
Nummern schon da? Im Firmen-Hubträgst du Steuernummer, USt-IdNr & Co. ein — griffbereit; beim Einzelunternehmen an deiner Person haken sich erledigte Pflichten hier mit ab.
Deine Steuer-Termine im Jahr
Vorauszahlungen und Abgabefristen — die wiederkehrenden Termine, die man als Selbstständige:r nicht verpassen sollte.
Die wiederkehrenden Termine, die man als Selbstständige:r nicht verpassen darf — Vorauszahlungen und Abgabefristen auf einen Blick, je nach deiner Lage.
Vierteljährliche GewSt-Vorauszahlung (Höhe per Vorauszahlungsbescheid der Gemeinde).
Rechner öffnen →Vierteljährliche ESt-Vorauszahlung auf den voraussichtlichen Jahresgewinn (Festsetzung durchs Finanzamt).
Rechner öffnen →Monatlich, vierteljährlich oder jährlich je nach Vorjahres-Zahllast — jeweils bis zum 10. des Folgezeitraums (Dauerfristverlängerung +1 Monat möglich).
Rechner öffnen →ESt-/USt-/GewSt-Jahreserklärung: 7 Monate nach Jahresende (31.07.); mit Steuerberater verlängert (§ 149 Abs. 3 AO).
Termine gegen den Gesetzeswortlaut verifiziert (Codex Stufe 2 — § 37 EStG [ESt-VZ 10.03./06./09./12.], § 19 GewStG [GewSt-VZ 15.02./05./08./11.], § 18 UStG [USt-VA], § 149 AO [Jahresabgabe 31.07.], Stand 2026-06-26). Mit Steuerberater verlängert sich die Abgabefrist (§ 149 Abs. 3). Orientierung, keine Steuerberatung.
Dein Geldfluss (Cashflow)
Einnahmen und Ausgaben erfassen — Überschuss, Steuer-Rücklage und was wirklich frei ist, auf einen Blick.
Erfasse pro Monat deine Einnahmen und Ausgaben — auf einen Blick siehst du Überschuss, was du für die Steuer zurücklegen solltest und was frei ist. Bleibt in deinem Browser.
Reine Aufstellung (keine Steuerberechnung): Überschuss = Einnahmen − Ausgaben; die Steuer-Rücklage ist eine Schätzung nach deinem gewählten Satz. Daten bleiben anonym in deinem Browser (geräteübergreifendes Speichern kommt mit dem Login).
Was wirft dein Vorhaben ab?
Der erste Schritt jedes Businessplans: die Gewinn-Erwartung. Daraus folgt alles Weitere — Rechtsform, Rücklage, Startkapital.
Bevor du über Rechtsform und Steuern nachdenkst: was wirft dein Vorhaben überhaupt ab? Schätz Umsatz, Wachstum und Kosten — du siehst den Gewinn-Verlauf, den Break-Even, und reichst den Gewinn direkt an den Struktur-Lotsen weiter.
Produkte / Services
Noch kein Produkt — füg dein erstes Angebot hinzu (Preis netto/brutto + USt + Stückzahl je Jahr). Ohne Produkte zählt der einfache Gesamt-Umsatz unten.
Fixkosten-Plan / Jahr
0 €
Investitionen (einmalig zu Beginn)
0 €
Gründungskosten (einmalig)
Reine Modellrechnung mit deinen Annahmen — kein Marktversprechen, keine Steuerzahl. Gewinn = Umsatz − (Fixkosten + variable Kosten). Der eingeschwungene Gewinn speist den Struktur-Lotsen; dessen Steuer-Logik ist zweifach gegen den Gesetzeswortlaut geprüft. Orientierung, keine Beratung.
Wie finanzierst du deinen Start?
Die Brücke von deinem Geld zum Business: hast du im Gesamtbild deine Liquidität eingetragen, ist sie hier schon übernommen.
Was kostet dein Start — und sparst du es an oder finanzierst du es? Trag deinen Kapitalbedarf ein (typische Gründungskosten: Waren/Lager, Tools, Marketing, Puffer für die ersten Monate).
Modellrechnung — Ansparen ohne Verzinsung des Ersparten (konservativ), Kredit als klassisches Annuitätendarlehen. Keine Finanzierungs-/Steuerberatung; echte Kreditkonditionen hängen von Bonität und Sicherheiten ab.
Förderung — welche passt zu dir?
Tipp deine Lage an — du siehst sofort, welche Programme in Frage kommen (Zuschuss · Stipendium · Kredit · Coaching).
Die Programme im Überblick — wähl oben deine Lage
Gründung aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)
- 6 Monate lang dein ALG I weiter + 300 €/Monat
- danach bis zu 9 weitere Monate × 300 € möglich
- steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG), ohne Progressionsvorbehalt
Ermessensleistung der Agentur für Arbeit — beantragbar, kein Anspruch. Mind. 150 Tage ALG-Restanspruch nötig. Genauer Check + Fahrplan unten.
Gründung aus dem Bürgergeld-Bezug
Ermessensleistung des Jobcenters, zusätzlich zum Bürgergeld, für höchstens 24 Monate. Die Höhe ist gesetzlich nicht beziffert (u. a. nach Dauer der Arbeitslosigkeit + Bedarfsgemeinschaft) — sprich dein Jobcenter an.
Innovative Gründung aus Hochschule/Forschung (Studium bzw. Abschluss ≤ 5 J. her)
- Stipendium bis 12 Monate: Promovierte 3.000 € · Absolvent:innen 2.500 € · mit Berufsausbildung 2.000 € · Studierende 1.000 €/Monat
- + 150 €/Kind/Monat
- Sachausgaben bis 10.000 € (Einzel) / 30.000 € (Team ≤ 3 Personen)
- Coaching-/Qualifizierungs-Pauschale bis 5.000 €
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für technologieoffene, wissensbasierte Vorhaben. Antrag über die Hochschule / das EXIST-Netzwerk; Team max. 3 Personen.
Kapitalbedarf für Gründung / junges Unternehmen (bis 5 J.) — auch im Nebenerwerb
- Kredit bis 200.000 € pro Vorhaben (davon max. 80.000 € Betriebsmittel)
- 80 % Haftungsfreistellung für deine Hausbank
- bis 10 Jahre Laufzeit, bis 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
Ein KREDIT (kein Zuschuss) — du zahlst ihn zurück. Antrag VOR Vorhabensbeginn über deine Hausbank, kein Direktantrag bei der KfW. Höchstbetrag jüngst von 125.000 € angehoben — aktuelle Konditionen bei der KfW prüfen.
Beratung/Coaching auf dem Weg in die Selbstständigkeit (meist aus der Arbeitslosigkeit)
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für ein Gründungscoaching bei einem AZAV-zugelassenen Träger. Die Agentur für Arbeit stellt ihn im Ermessen aus (Gesetz: „kann“) — KEIN Anspruch; übernommen werden die angemessenen Maßnahmekosten (kein fester Betrag im Gesetz).
Alle Zahlen primärquellen-geprüft (EXIST-Richtlinie · KfW-Merkblatt 067 · §§ 93/94 SGB III · § 16b SGB II · § 45 SGB III). Förderungen sind beantragbar, kein Automatismus — Bewilligung + Höhe entscheidet die jeweilige Stelle. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Gründungszuschuss im Detail (aus ALG I)
Du gründest aus der Arbeitslosigkeit heraus? Dann kann die Agentur für Arbeit deinen Start mitfinanzieren — 6 Monate dein Arbeitslosengeld weiter + 300 €/Monat, danach bis zu 9 weitere Monate 300 € (§§ 93, 94 SGB III). Steuerfrei, und anders als das ALG selbst ganz ohne Wirkung auf deinen Steuersatz.
Geprüfte Fakten (§§ 93, 94 SGB III · § 16b SGB II · § 3 Nr. 2, § 32b EStG), Stand 2026-07-18 — zweifach gegen den Gesetzeswortlaut. Die Praxis-Box oben ist Erfahrungswissen aus echten Gründungs-Durchläufen und so gekennzeichnet. Ermessens-Entscheidung und Antrag laufen über Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter; Programm-Förderungen (EXIST, KfW) sind hier bewusst nicht bewertet.
Der Antrag ist kein Formular, sondern ein Ablauf mit Fristen und Fallen — hier die Stationen in der richtigen Reihenfolge. Gesetzes-Stand ist zweifach geprüft; die Praxis-Hinweise sind Erfahrungswerte aus echten Gründungs-Durchläufen und so gekennzeichnet.
Als Gründer:in (mind. 15 Std./Woche) kannst du die Arbeitslosenversicherung auf Antrag fortführen (§ 28a SGB III) — scheitert die Selbständigkeit, hast du wieder Zugang zu Arbeitslosengeld. Der Beitrag hängt nicht am Einkommen, sondern an einer festen Rechengröße:
Gründungsjahr + Folgejahr
51,42 € /Monat
50 % der Bezugsgröße × 2,6 % (§ 345b S. 2, § 341 Abs. 2)
danach (volle Bemessung)
102,83 € /Monat
Bezugsgröße 2026: 3.955 €/M — ändert sich jährlich
Die Frist-Falle: nur 3 Monate ab Aufnahme der Tätigkeit (§ 28a Abs. 3). Diese Uhr läuft parallel zu Gewerbeanmeldung, Finanzamt-Fragebogen und Gründungszuschuss-Antrag — verpasst ist verpasst. Voraussetzung außerdem: vorher 12 Monate versicherungspflichtig in den letzten 30 Monaten ODER direkt aus dem ALG-Bezug gegründet (dann automatisch erfüllt).
Beide Seiten ehrlich: Du bindest dich faktisch — kündigen kannst du erstmals nach 5 Jahren (§ 28a Abs. 5 Nr. 5), und bei über 3 Monaten Beitragsrückstand endet der Schutz. Im Leistungsfall bemisst sich das ALG nach deiner Qualifikationsgruppe (fiktive Bemessung, § 152 SGB III) — nicht nach deinem früheren Gehalt oder Gewinn. Real abgesichert, aber eine andere Größenordnung als das alte Angestellten-ALG.
Geprüfte Fakten (§§ 28a, 341, 345b, 152 SGB III), Stand 2026-07-18 — zweifach gegen den Gesetzeswortlaut. Antrag bei deiner Agentur für Arbeit. Orientierung, keine Beratung.
Einzelunternehmen, Freiberuf, kleiner Shop
1 · Vor der Gründung
Form klären, bevor du loslegst
- Rechtsform wählen: Einzelunternehmen, Freiberuf oder GmbH?Steuer · belegt
Die meisten starten als Einzelunternehmen (kein Stammkapital, einfache Buchhaltung) oder als Freiberufler (kein Gewerbe). Die GmbH (Haftungsschutz, Stammkapital) lohnt steuerlich oft erst ab höheren, thesaurierten Gewinnen.
- Freiberuf oder Gewerbe?Steuer · belegt
Katalog-/ähnliche Berufe (Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Journalisten, Programmierer u. v. m.) sind freiberuflich — keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer. Alles andere ist Gewerbe.
- Name / Marke prüfen
Firmennamen + Domain checken, optional Marke recherchieren (DPMA), damit dir später niemand den Namen streitig macht.
2 · Anmeldungen
Der Behörden-Weg
- Gewerbe anmelden (vor Tätigkeitsbeginn)
Gewerbetreibende melden ihr Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt an (meist 20–60 €). Freiberufler tun das NICHT — sie melden sich nur beim Finanzamt.
- Beim Finanzamt anmelden (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)Steuer · belegt
Innerhalb eines Monats nach Start über ELSTER ausfüllen — du bekommst deine Steuernummer und auf Wunsch die USt-IdNr. Hier entscheidest du auch über die Kleinunternehmer-Regelung.
- IHK / Handwerkskammer
Gewerbetreibende sind Pflichtmitglied der IHK (bzw. HWK). Für kleine Gewerbe gibt es in den ersten Jahren Beitragsbefreiungen/-ermäßigungen.
3 · Steuer-Basics
Hier wird's belegt — die Zahlen rechnest du in den geprüften Bausteinen
- Kleinunternehmer (§ 19 UStG) — ja oder nein?Steuer · belegt
Unter der Umsatzgrenze kannst du auf die Umsatzsteuer verzichten (keine USt auf Rechnungen, dafür kein Vorsteuerabzug). Ob sich das lohnt, hängt an deinen Kunden + Investitionen — rechne es durch.
- EÜR oder Bilanz? (Buchführungspflicht)Steuer · belegt
Kleine Einzelunternehmer/Freiberufler machen die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Erst über den gesetzlichen Grenzen wird die doppelte Buchführung/Bilanz Pflicht.
- Steuer-Rücklage von Anfang anSteuer · belegt
Leg von jedem Gewinn einen Teil für Einkommen- (+ ggf. Gewerbe-)steuer zurück — die erste Nachzahlung und die Vorauszahlung kommen oft gebündelt und überraschen viele Gründer.
4 · Buchhaltung & Geld
Sauber von Tag 1
- Geschäftskonto eröffnen
Trenne Privat und Geschäft von Tag 1 (Pflicht bei der GmbH, dringend empfohlen beim Einzelunternehmen) — das erspart dir später viel Sortier-Arbeit bei Buchhaltung + Finanzamt.
- Buchhaltungs-Tool wählen
sevDesk, lexoffice, DATEV & Co. erstellen Rechnungen, EÜR und USt-Voranmeldung weitgehend automatisch. Früh festlegen — nachträgliches Umziehen der Belege ist mühsam.
- Pflichtangaben auf RechnungenSteuer · belegt
Vollständiger Name + Anschrift, Steuernummer/USt-ID, Datum + fortlaufende Rechnungsnummer, Leistung, Entgelt und Steuersatz — oder der Kleinunternehmer-Hinweis. Fehler hier kosten den Vorsteuerabzug.
- Belege revisionssicher aufbewahren (GoBD)
Digitale Belege unveränderbar + nachvollziehbar speichern, i. d. R. 8–10 Jahre. Die gängigen Buchhaltungs-Tools erfüllen die GoBD, wenn du sie konsequent nutzt.
5 · Shop, Web & rechtliche Pflichten
Besonders wichtig, wenn du Ware verkaufst
- Website / Shop aufsetzen (Shopify & Co.)
Shopify, WooCommerce, Shopware … — achte auf rechtssichere Einbindung von Impressum, AGB, Widerruf und Datenschutz (siehe unten). Viele Shop-Systeme haben dafür Module/Vorlagen.
- Verpackungsregister LUCID (VerpackG) — Pflicht bei Warenversand
Wer mit Verpackung gefüllte Ware gewerblich in Verkehr bringt (auch reine Versandkartons!), MUSS sich VOR dem ersten Inverkehrbringen im Register LUCID anmelden UND sich an einem dualen System beteiligen. Gilt auch für kleine Mengen — fehlende Registrierung ist bußgeldbewehrt und führt zum Vertriebsverbot.
- Impressum auf der Website
Jede geschäftsmäßige Website braucht ein vollständiges Impressum (Name, ladungsfähige Anschrift, Kontakt, ggf. USt-ID). Seit 2024 im Digitale-Dienste-Gesetz geregelt (früher § 5 TMG).
- AGB, Widerruf & Datenschutz (DSGVO)
Im B2C-Shop brauchst du Widerrufsbelehrung (14 Tage), idealerweise AGB und eine Datenschutzerklärung (DSGVO). Fehler hier sind ein häufiges Abmahn-Risiko — im Zweifel über geprüfte Generatoren oder anwaltlich absichern.
6 · Absicherung
Dich selbst nicht vergessen
- Kranken- & Rentenversicherung klären
Als Selbstständige:r versicherst du dich selbst krankenversichert (gesetzlich freiwillig oder privat). Manche Soloselbstständige sind rentenversicherungspflichtig — prüfe deinen Fall früh.
- Berufs-/Betriebshaftpflicht
Je nach Tätigkeit schützt dich eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht vor teuren Schadensfällen. Bei beratenden/kreativen Berufen oft günstig — früh vergleichen.