Selbstständig & Freiberuflich: Umsatzsteuer, EÜR, GmbH-Frage
Die Steuerthemen, an denen Selbstständige hängen — Kleinunternehmer ja/nein, einfache EÜR statt Bilanz, Gewerbesteuer und die GmbH-Frage. Belegte Eckdaten, jede mit Gesetz + Stand.
Dein Weg mit SteuerMut — verstehen → durchplanen → übergeben
- 1Verstehenhier
Deine Firma & die GmbH-Frage verstehen — Rechtsform, USt, Gewerbesteuer
- 2Durchplanen & optimieren
Bau dein Bild und finde deine Hebel
- 3Sauber übergeben
Übertragung, Schenkung & Stiftung gehören in Profi-Hände — mit StB/Notar sauber aufsetzen.
Für dich relevant
Kleinunternehmer-CheckUmsatzsteuer & Kleinunternehmer — ja oder nein?
Kleinunternehmer-Check 2025: bist du nach § 19 UStG umsatzsteuerbefreit? (reine Schwellenprüfung)
Orientierung, keine Steuerberatung. Prüft nur die Umsatzgrenzen des § 19 UStG (Fassung ab 2025). Bei Neugründung gilt im ersten Jahr nur die 25.000-€-Grenze. Ohne Gewähr.
Steuer-Rücklage-RechnerWie viel für die Steuer zurücklegen?
Wie viel solltest du für die Einkommensteuer zurücklegen? Gib deinen erwarteten Jahresgewinn (nach Betriebsausgaben) ein.
§ 32a-Tarif + Soli + Kirchensteuer verifiziert. Nur Einkommensteuer — Umsatzsteuer läuft separat (durchlaufender Posten); bei Gewerbebetrieb kommt ggf. Gewerbesteuer dazu (Freiberufler: keine). Vorauszahlungen ans Finanzamt anrechnen. Orientierung, keine Steuerberatung.
Gewerblich oder freiberuflich? (Gewerbesteuer-Weiche)Zahlst du überhaupt Gewerbesteuer? § 15 Gewerbe vs. § 18 freiberuflich — die Vorfrage
Die erste Steuer-Weiche jedes Selbstständigen: gewerblich (§ 15) oder freiberuflich (§ 18)? Das entscheidet, ob du Gewerbesteuer zahlst und ob die EÜR reicht. Wähl, was deine Tätigkeit am besten beschreibt:
Freiberufliche/selbständige Tätigkeit (§ 18) — KEINE Gewerbesteuer (kein Gewerbebetrieb, § 15 Abs. 2). ACHTUNG: Das gilt nur, solange du „leitend und eigenverantwortlich" auf Grund eigener Fachkenntnisse tätig bist (§ 18 Abs. 1 S. 3, Höchstpersönlichkeit). Mit zu vielen angestellten Fachkräften ohne eigene Mitwirkung kann die Tätigkeit gewerblich werden — im Zweifel StB.
Buchführung: Keine Bilanzpflicht — die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR, § 4 Abs. 3 EStG) genügt. · § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Der § 18-Katalog + die Folge „keine Gewerbesteuer" sind gegen den Wortlaut geprüft (Codex Stufe 2 — einkommensteuer/02). Ob ein konkreter „ähnlicher Beruf" oder Grenzfall freiberuflich ist, ist BFH-Einzelfall → Steuerberater. Orientierung, keine Steuerberatung.
Was bleibt netto vom Gewinn?Einnahmen − Ausgaben → GewSt (−§35) + ESt + KV/PV = dein Netto · zum Durchkalkulieren
Was bleibt von deinem Gewinn netto? Gib Einnahmen und Ausgaben ein — der Rechner zieht Gewerbesteuer (mit § 35-Anrechnung), Einkommensteuer und deine Kranken-/Pflegeversicherung ab.
Grobe Schätzung (Einzelveranlagung, ohne weitere Sonderausgaben/Rürup). Bausteine zweifach gegen Primärnormen geprüft: GewSt + § 35-Anrechnung (§ 11 GewStG / § 35 EStG), ESt-Tarif § 32a, KV/PV-Basis voll abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3). Soli/Kirche vereinfacht auf die tarifliche ESt. Orientierung, keine Steuerberatung.