Übersicht

Selbstständig & Freiberuflich: Umsatzsteuer, EÜR, GmbH-Frage

Die Steuerthemen, an denen Selbstständige hängen — Kleinunternehmer ja/nein, einfache EÜR statt Bilanz, Gewerbesteuer und die GmbH-Frage. Belegte Eckdaten, jede mit Gesetz + Stand.

Dein Weg mit SteuerMut — verstehen → durchplanen → übergeben

  1. 1Verstehenhier

    Deine Firma & die GmbH-Frage verstehen — Rechtsform, USt, Gewerbesteuer

  2. 2Durchplanen & optimieren

    Bau dein Bild und finde deine Hebel

  3. 3Sauber übergeben

    Übertragung, Schenkung & Stiftung gehören in Profi-Hände — mit StB/Notar sauber aufsetzen.

Für dich relevant

Kleinunternehmer-CheckUmsatzsteuer & Kleinunternehmer — ja oder nein?

Kleinunternehmer-Check 2025: bist du nach § 19 UStG umsatzsteuerbefreit? (reine Schwellenprüfung)

Orientierung, keine Steuerberatung. Prüft nur die Umsatzgrenzen des § 19 UStG (Fassung ab 2025). Bei Neugründung gilt im ersten Jahr nur die 25.000-€-Grenze. Ohne Gewähr.

Steuer-Rücklage-RechnerWie viel für die Steuer zurücklegen?

Wie viel solltest du für die Einkommensteuer zurücklegen? Gib deinen erwarteten Jahresgewinn (nach Betriebsausgaben) ein.

§ 32a-Tarif + Soli + Kirchensteuer verifiziert. Nur Einkommensteuer — Umsatzsteuer läuft separat (durchlaufender Posten); bei Gewerbebetrieb kommt ggf. Gewerbesteuer dazu (Freiberufler: keine). Vorauszahlungen ans Finanzamt anrechnen. Orientierung, keine Steuerberatung.

Gewerblich oder freiberuflich? (Gewerbesteuer-Weiche)Zahlst du überhaupt Gewerbesteuer? § 15 Gewerbe vs. § 18 freiberuflich — die Vorfrage

Die erste Steuer-Weiche jedes Selbstständigen: gewerblich (§ 15) oder freiberuflich (§ 18)? Das entscheidet, ob du Gewerbesteuer zahlst und ob die EÜR reicht. Wähl, was deine Tätigkeit am besten beschreibt:

Freiberuflich (§ 18) — keine Gewerbesteuer

Freiberufliche/selbständige Tätigkeit (§ 18) — KEINE Gewerbesteuer (kein Gewerbebetrieb, § 15 Abs. 2). ACHTUNG: Das gilt nur, solange du „leitend und eigenverantwortlich" auf Grund eigener Fachkenntnisse tätig bist (§ 18 Abs. 1 S. 3, Höchstpersönlichkeit). Mit zu vielen angestellten Fachkräften ohne eigene Mitwirkung kann die Tätigkeit gewerblich werden — im Zweifel StB.

Buchführung: Keine Bilanzpflicht — die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR, § 4 Abs. 3 EStG) genügt. · § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Der § 18-Katalog + die Folge „keine Gewerbesteuer" sind gegen den Wortlaut geprüft (Codex Stufe 2 — einkommensteuer/02). Ob ein konkreter „ähnlicher Beruf" oder Grenzfall freiberuflich ist, ist BFH-Einzelfall → Steuerberater. Orientierung, keine Steuerberatung.

Was bleibt netto vom Gewinn?Einnahmen − Ausgaben → GewSt (−§35) + ESt + KV/PV = dein Netto · zum Durchkalkulieren

Was bleibt von deinem Gewinn netto? Gib Einnahmen und Ausgaben ein — der Rechner zieht Gewerbesteuer (mit § 35-Anrechnung), Einkommensteuer und deine Kranken-/Pflegeversicherung ab.

Grobe Schätzung (Einzelveranlagung, ohne weitere Sonderausgaben/Rürup). Bausteine zweifach gegen Primärnormen geprüft: GewSt + § 35-Anrechnung (§ 11 GewStG / § 35 EStG), ESt-Tarif § 32a, KV/PV-Basis voll abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3). Soli/Kirche vereinfacht auf die tarifliche ESt. Orientierung, keine Steuerberatung.

Orientierung, keine Steuerberatung. Werte zweifach gegen Primärnormen (UStG/EStG/AO/GewStG/KStG) geprüft (Stand 2026-06-15), VZ 2026 — ohne Gewähr. Achtung § 19 UStG: zum 1.1.2025 grundlegend geändert (25.000/100.000 €). Die GmbH-vs-Einzel-Frage ist hochindividuell — im Zweifel Steuerberater:in fragen.