Holding — von der Idee zur Zahl
Ein durchgehendes Beispiel: Was eine Holding ist, welche „Was-wäre-wenn"-Pfade sie auslöst und was sie konkret bringt. Jede Aussage und jeder Steuersatz ist an einen unabhängig zitat-verifizierten Codex-Eintrag gekoppelt (belegt mit § …) — keine Beratung, eine nachvollziehbare Modellrechnung.
1 · Was ist eine Holding?
Eine Holding ist eine Mutter-Kapitalgesellschaft, die Anteile an einer oder mehreren operativen Gesellschaften hält. Du als natürliche Person hältst nicht mehr die operative GmbH direkt, sondern die Holding — und die Holding hält die operative GmbH.
- Holding (Mutter-KapG) kann Dividenden der Tochter zu 95 % steuerfrei vereinnahmen. § 8b Abs. 1 KStG
- Veräußerungsgewinne aus KapG-Anteilen sind bei der Mutter-KapG zu 95 % steuerfrei. § 8b Abs. 2 KStG
- § 8b-Begünstigung gilt NICHT für natürliche Personen als Anteilseigner — nur für Körperschaften. § 8b KStG
- Mehrstöckige Holding: § 8b ist auf jeder Kapitalgesellschafts-Stufe der Beteiligungskette anwendbar. § 8b KStG
2 · Welche Pfade löst eine Holding aus?
Eine Holding-Struktur verändert die Folgen mehrerer Standard-Situationen. Spring direkt in den jeweiligen „Was-wäre-wenn"-Pfad:
3 · Was bringt sie konkret? (1 Person · 1 Holding · 1 operative GmbH)
Der operative Gewinn kann entweder direkt an dich ausgeschüttet werden (Pfad A) oder an die Holding, wo § 8b ihn zu 95 % steuerfrei stellt (Pfad B). Verschieb die Hebel und sieh die Folge live:
Pfad A · Direkt an die Person ausschütten
- operative GmbH (KSt + SolZ + GewSt)− 29.8 %§ 23 KStG / § 11 GewStG→ 70.175 €
- Ausschüttung an Person (Abgeltung 25 % + SolZ)− 26.4 %§ 32d EStG→ 51.666 €
Pfad B · An die Holding ausschütten (§ 8b)
- operative GmbH (KSt + SolZ + GewSt)− 29.8 %§ 23 KStG / § 11 GewStG→ 70.175 €
- Ausschüttung an Holding (§ 8b → 95 % steuerfrei)− ≈ 1.5 %§ 8b Abs. 1 + Abs. 5 KStG→ 69.129 €
Grenzen — wo die Holding NICHT hilft
- Streubesitzdividenden (< 10 % Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres) sind NICHT nach Abs. 1 steuerfrei. § 8b Abs. 4 KStG
- Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg verlangt ≥ 15 % Beteiligung zu Beginn des Erhebungszeitraums (≠ KSt-§ 8b Abs. 4: 10 %). § 9 Nr. 2a GewStG
- Beim Wegzug trifft § 6 AStG die Anteile der natürlichen Person an der Holding-GmbH — die Holding beseitigt die Exposition NICHT. § 6 AStG i.V.m. § 17 EStG
- Ausschüttungen an eine natürliche Person im Privatvermögen unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 %. § 32d EStG